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Brut- und Setzzeit: Leinenpflicht in Wäldern

ats/mgt |

 

Die Geburt und Aufzucht von Jungtieren in Wald und Feld steht an. In vielen Kantonen gilt vom 1. April bis 31. Juli eine Leinenpflicht für Hunde.

 

Zum Schutz der Wildtiere, ist die Bevölkerung dazu aufgefordert störende Aktivitäten in sensiblen Gebieten, wie Waldränder, zu unterlassen. In der Dämmerung und nachts sollte man sich möglichst nicht im Wald aufhalten

 

Während der Brut- und Setzzeit sind Wildtiere besonders sensibel und gefährdet. Zum Schutz der Wildtiere gilt deshalb in vielen Kantonen im Wald und am Waldrand vom 1. April bis am 31. Juli die Leinenpflicht für Hunde.

 

Aber nicht nur die Tiere brauchen Schutz: Die jungen Blumen, Kräuter und Bäumchen, die neben den Wegen spriessen, sind sehr trittempfindlich. Die Waldbesucherinnen und -besucher werden deshalb gebeten, auf den Wegen zu bleiben und Waldränder zu. In Wildruhegebieten gilt dieser Schutz ganzjährig.

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