Thomy verkauft Mayonnaise aus gesundem Rapsöl mit dem Schweizer Kreuz. Doch der Inhalt ist grösstenteils importiert. Doch ob sich das mit der neuen Swissness-Regelung ändern wird, ist nicht sicher.
Rapsöl kann Herzinfarkte verhindern. Denn dank seines hohen Gehaltes an Omega-3-Fettsäuren spielt Rapsöl eine wichtige Rolle für eine ausgewogene Ernährung und für die Vorbeugung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Und seit 2008 ist auf Druck verschiedener Motionen bäuerlicher Parlamentarier und im EU-Nachvollzug eine neue Lebensmittel- und Kennzeichnungsverordnung in Kraft, die erlaubt, gesundheitsfördernde Eigenschaften von Lebensmitteln wie Rapsöl oder Milch auszuloben. Vorher war das verboten.
Thomy lobt Rapsöl aus
Auf diese gesundheitlichen Vorteile von Rapsöl setzt auch die Nestlé-Tochter Thomy mit einer Mayonnaise aus Rapsöl. «Omega 3» steht gross auf der Tube. Doch so einfach geht es dann doch nicht. Thomy muss spezifische Anforderungen erfüllen, um diese Mayonnaise so ausloben zu können. «Gemäss der WHO und dem Schweizer-Gesetzgeber muss eine ganz spezifische Ration Omega 3:6 vorhanden sein», erläutert Cassandra Buri, Mediensprecherin von Nestlé Schweiz. Um dies gewährleisten zu können, werde jede Komponente einzeln analysiert und je nach Fettsäurezusammensetzung gemischt. Die Ratio werde zudem in der Mischung analytisch doppelgeprüft. «Gemäss Angaben vom Lieferanten wird Brassica camprestis verwendet», fügt sie an.
Schweizer Kreuz
Neben dem Argument Gesundheit wird auf der Mayonnaise auch das Argument Swissness mit einem Schweizer Kreuz ausgelobt. Bisher sind die Auflagen bezüglich Auslobung von Swissness jedoch schwächer als bei den Gesundeheitsmerkmalen. So wird die Herkunft der Rohstoffe auf der Tube nicht einmal deklariert. Die Mayonnaise enthält neben Rapsöl als weitere Hauptbestandteile Sonnenblumenöl, Eigelb und Zucker. Gemäss Buri stammen Eigelb und Zucker nicht aus der Schweiz, sondern aus der EU. Und auch die Hauptkomponente sei nicht oder zumindest nicht nur aus der Schweiz: «Der Lieferant erklärt in seiner Spezifikation, dass die Sonnenblumenöl-Rapsmischung aus der Schweiz, der EU, aus Argentinien und der Ukraine kommt.»
Ständerat will 80 Prozent
Doch die schwachen Bestimmungen des Gesetzgebers bezüglich Schutz der Marke Schweiz könnten sich nun bald ändern. Der Ständerat will Lebensmittel nur dann als schweizerisch gelten lassen, wenn 80% des Rohstoffgewichts aus der Schweiz stammen. Davon ist die Thomy-Mayonnaise aber weit weg. Die Vorlage geht nun zurück in den Nationalrat, der nur 60% Schweizer Rohstoffanteil möchte, damit ein Lebensmittel als schweizerisch gelten darf. Doch auch damit dürfte Thomy in Zukunft Mühe haben, seine Mayonnaise noch als schweizerisch deklarieren zu dürfen – ausser, sie profitiert von Ausnahmen für «Mangelprodukte».


