Der Bund unterstützt die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit und die Epizootische Hämorrhagische Krankheit mit 10 Mio. Franken. Tierhalter können rückwirkend pro grundimmunisiertes Tier und für jeden Serotyp Verbilligungen für den verabreichten Impfstoff erhalten. Bedingung ist, dass die Tierhaltenden die Selbstdeklaration der geimpften Tiere bis spätestens zum 31. August 2025 abschliessen.
Für Rinder, Schafe und Ziegen erfolgt diese Erfassung auf der Tierverkehrsdatenbank (TVD), für Neuweltkameliden auf der separaten Webseite tierverkehr.ch/vac . Tierhaltende müssen die Impfstoffrechnung als Nachweis für die Beitragserstattung aufbewahren. Die Auszahlung erfolgt 2026 über die regulären TVD-Abrechnungen. Dies minimiert den administrativen Aufwand und stellt sicher, dass mehr Mittel für die Entschädigungen zur Verfügung stehen.
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