Der Kanton Graubünden ist nach wie vor tuberkulosefrei. So lautet das Fazit der Tbc-Stichproben, die bei rund 40 Hirschen, die auf der diesjährigen Sonderjagd erlegt worden sind, durchgeführt wurden.
Für den Vorsteher des Amts für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit, Rolf Hanimann, war die Rindertuberkulose, die am 11. September 2013 bei der Fleischkontrolle einer geschlachteten Kuh aus einem Landwirtschaftsbetrieb im Kanton Appenzell Ausserrhoden diagnostiziert worden war, schon ein Schuss vor den Bug.
Laborergebnisse hatten gezeigt, dass es sich bei dem Erreger nicht um das Mycobacterium bovis, sondern um das Mycobacterium caprae handelt. «Dieser Erreger ist bei der Hirschwildpopulation im Vorarlberg festgestellt worden, und die Kuh aus dem Appenzeller Betrieb war im Sommer 2011 als Jungtier auf einer Alp im Silbertal (Vorarlberg) gesömmert worden», so Hanimann.
Tiere geimpft
Rund 130 Kontakttiere aus einem weiteren Betrieb im Kanton St.Gallen, die auch auf einer Bündner Alp gesömmert worden waren und mit ihnen in Berührung gekommen waren, mussten einer Abklärung mittels einer sogenannten Tuberkulinprobe unterzogen werden. Das heisst, die Tiere werden mit dem Impfstoff am Schulterblatt geimpft. Nach etwa 72 Stunden wird die Hautreaktion untersucht und beurteilt: Negativ heisst keine entzündlichen Symptome (Rötung Schwellung Schmerz). Positiv, d. h. krank: Die Haut ist entzündet und verdickt und hat Wundschorf sowie alle Entzündungszeichen.
Eine Kuh mit dieser Diagnose muss abgetan werden. Dann erfolgt eine Laboruntersuchung zur Bestätigung des Seuchenerregers. «Zum Glück sind sämtliche Tuberkulinproben negativ verlaufen», betonte Hanimann. «Das heisst, keine Übertragungen haben stattgefunden und der Bündner Rindviehbestand ist frei von Tuberkulose.»
Tbc-Stichprobe
Da fünf bis acht Prozent des Hirschwilds im Montafon, das an das Prättigau angrenzt, vom Tbc-Erreger angesteckt sind, haben sich das Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit und das Amt für Jagd und Fischerei entschlossen, die Abklärungen im Raum Nordbünden zu Überwachungszwecken zu intensivieren. Deshalb sind bislang rund 40 Hirsche, die während der Sonderjagd 2013 im Prättigau erlegt worden sind, einer Tbc-Stichprobe unterzogen worden.
Dabei werden die Lymphknoten im Kopf-, Hals- und Brustbereich entnommen und in der Universität Zürich mikroskopisch untersucht. «Bei sämtlichen Proben, die bisher untersucht worden sind, konnten keine Erreger festgestellt werden», betonte Hanimann. Bei den vorgenommenen Wilduntersuchungen handelt es sich nach Auskunft des Kantonstierarztes um eine Vorsichtsmassnahme.
In Anbetracht der Tatsache, dass der Tbc-Erreger beim Hirschwild im Vorarlberg vorhanden sei, werde man diese Stichproben fortsetzen, denn es sei nicht ausgeschlossen, dass sich unter den «Wanderhirschen», die vom Montafon ins Prättigau unterwegs sind, auch Tbc-Träger befinden könnten. «Auch Tiere aus Hegeabschüssen im kommenden Winter werden diesen Untersuchungen unterzogen.» «Vorbeugen ist auch in diesem Fall besser als Heilen», meinte Hanimann.
Gefahrenpotenzial im Graubünden kleiner als im Vorarlberg
Nach Auskunft von Jagdinspektor Georg Brosi ist das Gefahrenpotenzial, das vom Wild im Kanton Graubünden ausgehen könnte, bedeutend kleiner als von den Hirsch- und Rehwildbeständen im Vorarlberg und im Tirol. Ein wesentlicher Grund für diese Einschätzung sind die unterschiedlichen Jagden: hier die Bündner Patentjagd, dort die Revierjagd mit Winterfütterung.
Die Winterfütterung hat zur Folge, dass Rehe und Hirsche auf einem kleinen Raum über den ganzen Winter zusammen sind, wodurch die Übertragungsgefahr untereinander bedeutend grösser ist als in den Einstandgebieten. «Dazu kommt, dass sich die Fütterungsstellen mehrheitlich im Weidegebiet befinden», so Brosi. «Deshalb müssen die Wanderhirsche, insbesondere im Prättigau, aus seuchenpolitischen Gründen intensiv bejagt werden, und das ist, ob es die Gegner der Sonderjagd wahrhaben wollen oder nicht, nur auf der Herbstjagd möglich.»