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«Büros rechnen falsch – wir zahlen»

Aufgrund der hohen Beteiligung reduziert der Kanton den LQB-Beitrag für Holzlattenzäune. Für drei Landwirte aus der Region Beromünster ein Vertragsbruch. Für sie ist damit das Vertrauen in den Kanton angeschlagen.

Raphael Bühlmann |

 

 

Aufgrund der hohen Beteiligung reduziert der Kanton den LQB-Beitrag für Holzlattenzäune. Für drei Landwirte aus der Region Beromünster ein Vertragsbruch. Für sie ist damit das Vertrauen in den Kanton angeschlagen.

«Wir wollen auf die Unzuverlässigkeit  der Behörden und damit auf  die steigende Unsicherheit in der Schweizer Landwirtschaft hinweisen.» Dies die klare Aussage dreier Landwirte aus der Region Beromünster LU, die sich um Beiträge im Rahmen der Landschaftsqualitätsprojekte geprellt sehen. 

Für Robert Muri, Beat Furrer und Armin Ottiger ist klar: «Wir haben uns spätestens mit dem Wegfall der Tierbeiträge darauf eingestellt, dass wir unsere Investitionen nach einer dauernd ändernden Agrarpolitik ausrichten müssen.

Dass sich nun aber der Kanton nicht an schriftliche Verträge hält, ist für uns mehr als die Konsequenz politischer Entscheidungen, es ist ein klarer Vertragsbruch.»

1 Landwirt, 2 Kontrolleure

Konkret geht es um die jüngste Kürzung für den Unterhalt von Lattenzäunen von 4 auf 2 Franken pro Laufmeter und Jahr im Rahmen der Landschaftsqualitätsbeiträge (LQB). «Es kann ja nicht sein, dass wenn der Kanton die Teilnahmebereitschaft an den LQ-Projekten unterschätzt und so die geplanten Mittel dann nicht ausreichen, wir dafür die Verantwortung tragen müssen und unsere Beiträge halbiert werden», erklärt Beat Furrer.

Auch dass es der Kanton den Bauern wegen der Beitragsanpassungen ermögliche, ohne Konsequenzen aus den mehrjährigen Verträgen auszusteigen, sei wenig hilfreich. «Das kommt für uns nicht infrage. Wir haben in das Material und die Errichtung des Zaunes so investiert, dass dieser mindestens für die Vertragsdauer Bestand hat», hält Armin Ottiger fest und fügt an, dass es einem in der Schweiz je länger je mehr vorkomme, dass pro Landwirt, der arbeite, mindestens zwei Büroangestellte diesen kontrollieren würden. Wenn diese dann mit den LQB-Berechnungen noch so daneben lägen, sei dies schwer nachvollziehbar. «Würden wir so rechnen, wären wir weg vom Fenster», so Ottiger.

LQ nicht wegen Beiträgen

Für die drei Landwirte stellt sich deshalb in Zukunft die Frage, inwiefern das kantonale Amt für Landwirtschaft (Lawa) als Vertragspartner noch vertrauenswürdig ist.  Ein Lösungsansatz könnte sein, dass das Lawa sich überlegt, wie viel von diesen Leistungen sie überhaupt will bzw. bezahlen kann, man also Ziele festlegt. Denn wenn viele mitmachen würden, bleibe die Leistung die gleiche.

Die drei Bauern appellieren in dem Zusammenhang aber auch an die Verantwortung der Bauern selbst. Der Goodwill in der Bevölkerung solle nicht durch exzessives Pflanzen von Obst- und Nussbäumen oder kilometerlangen Lattenzäunen aufs Spiel gesetzt werden. 

Eine Trotzreaktion

Als nicht gerade förderlich diesbezüglich sehen Muri, Furrer und Ottiger den «Schweiz aktuell»- Beitrag vom 14. Januar. «Dass dieser Bauern im Fernsehen rüberbringt, dass er quasi als Trotzreaktion einen 4 Kilometer langen Lattenzaun habe erstellen müssen, um keine Beiträge zu verlieren, ist problematisch.

Nur aus finanziellen Gründen LQB zu machen und dann noch schlecht darüber zu sprechen, das kommt bei der Bevölkerung nicht gut an», so die drei Landwirte, die, abgesehen von einigen Massnahmen, im Grunde hinter den LQB stehen. «Betreffend Zaun haben wir sehr viele positive Reaktionen seitens der Bevölkerung erhalten», erklärt Beat Furrer und Robert Muri ergänzt: «Gerade hier am Siedlungsrand, wo wir viele Spaziergänger haben, wird dieser sehr geschätzt, und wir müssen der Bevölkerung ja auch etwas bieten, wenn wir schon vom viel zitierten Swissness-Bonus sprechen wollen.

 

Auf Nachfrage beim Lawa erklärt Franz Stadelmann: «Bei der Landschaftsqualität sind die Bundesbeiträge für den Kanton Luzern auf maximal 9,8 Mio. Fr. pro Jahr begrenzt. Deshalb müssen die LQB-Beiträge jährlich überprüft und angepasst werden. Eine Überprüfung betreffend Zielerreichung wie auch des Entschädigungsansatzes ergab, dass bei den Holzlattenzäunen Handlungsbedarf besteht. Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald hat stets darauf hingewiesen, dass je nach Beteiligung bei den Massnahmen Kürzungen des maximalen Betrages erfolgen können.»  rab

 

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