Die EU-Kommission hat grünes Licht für die Unterstützung von Landwirten in Bulgarien infolge der russischen Invasion der Ukraine gegeben.
Bulgarien hatte auf Grundlage des befristeten Krisenrahmens eine Beihilferegelung im Umfang von 209.95 Mio Franken (218 Mio. Euro) beantragt, die nun von der EU-Kommission genehmigt wurde. Die Massnahme steht Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen offen, die in der Primärerzeugung bestimmter landwirtschaftlicher Produkte tätig und von dem Preisanstieg, unter anderem bei Energie, Düngemitteln und anderen Betrieb smitteln, betroffen sind.
Konkret fallen folgende Erzeugnisse unter die Beihilferegelung: kleine und große Wiederkäuer, Pferde, Bienenstöcke, Obst und Gemüse (insbesondere Salate, Okras und Zucchini), Rosenöl, Weisswein, Nüsse und Tabak.
Nicht mehr als 59’710 Franken pro Person
Die Begünstigten haben Anspruch auf begrenzte Beihilfebeträge in Form von Direktzuschüssen. Der Beihilfebetrag je Empfänger wird auf der Grundlage der Anzahl der Tiere und der Hektarzahl landwirtschaftlicher Flächen berechnet.
Es werden nicht mehr Beihilfen als 59’710 Franken (62.000 Euro) je Begünstigtem und spätestens am 31. Dezember 2022 gewährt.
Die Kommission ist zu dem Schluss gekommen, dass die von Bulgarien angemeldete Regelung erforderlich, geeignet und angemessen ist, um eine beträchtliche Störung durch die derzeitige geopolitische Krise und die damit verbundenen Sanktionen im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaates zu beheben. (Schluss)