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Bund: Corona-Schulden bis 2023 tilgen

 

Der Bundesrat will bis ins Jahr 2035 die durch die Corona-Pandemie entstandenen Staatsschulden vollständig abbauen. Er hat am Freitag die entsprechende Botschaft ans Parlament verabschiedet, wie er mitteilte.

 

Konkret beantragt die Landesregierung, den Fehlbetrag mittels zukünftiger Finanzierungsüberschüsse abzubauen, wie es im Communiqué hiess. Sie rechnet dabei mit ordentlichen Überschüssen von rund einer Milliarde Franken pro Jahr. Diese entstehen, weil die budgetierten Ausgaben in der Regel nicht vollständig ausgeschöpft werden.

 

Ebenfalls für den Schuldenabbau verwendet werden soll nach dem Willen des Bundesrats der Bundesanteil an den Zusatzausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank (SNB). Dieser beträgt derzeit 1,3 Milliarden Franken im Jahr.

 

Längere Frist

 

Zudem sieht der Entwurf des Bundesrats vor, die Frist für den Schuldenabbau zu erstrecken. Der Bundesrat strebt an, den Fehlbetrag innert 11 bis 13 Jahren auszugleichen. Gemäss den Vorgaben der Schuldenbremse müsste die zusätzliche Verschuldung schneller, nämlich innerhalb von sechs Jahren wieder abgebaut werden. Verzichten will der Bundesrat auf Steuererhöhungen und Sparprogramme. Dies hatte er bereits im Juni 2021 festgelegt, als er Vorschläge zum Schuldenabbau in die Vernehmlassung geschickt hatte.

 

Insgesamt betrug die Neuverschuldung infolge der Pandemie nach Angaben des Bundes Ende 2021 20,3 Milliarden Franken. Laut Schätzungen des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) dürfte sie bis Ende des laufenden Jahres auf 25 bis 30 Milliarden Franken ansteigen – je nachdem, wie viele Mittel im laufenden Jahr benötigt werden.

 

Handlungsfähigkeit erhalten

 

In der Vernehmlassung hatte der Bundesrat die Meinungen zu zwei Varianten eingeholt: einerseits zum vollständigen Abbau der Schulden, andererseits dazu, dass nur die Hälfte der neu entstandenen Verschuldung abgebaut wird.

 

Obwohl in der Vernehmlassung eine Mehrheit zweitere Option befürwortete, gab die Landesregierung der ersten Variante den Vorzug. Die Corona-Pandemie habe gezeigt, wie wichtig ein solider Finanzhaushalt sei, um in Krisen rasch reagieren zu können, begründete sie dies im Communiqué vom Freitag.

 

Zudem solle die gute finanzpolitische Ausgangslage von vor der Pandemie wieder erreicht werden, damit die Schweiz für Herausforderungen wie den Klimawandel oder die Alterung der Bevölkerung gewappnet sei, hiess es. Schliesslich sieht der Bundesrat solide öffentliche Finanzen als Standortfaktor, der die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz erhöhe.

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