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Bund fordert «alten Zustand» von abgerissenem Bauernhaus

Nach dem Abbruch eines alten Bauernhauses wurde mit dem Bau eines Mehrfamilienhauses begonnen. Nun legt das Bundesamt für Umwelt Beschwerde ein. 

jgr |

«Wir sind zutiefst erschüttert! Das Bundesamt für Umwelt hat eine Beschwerde gegen unseren Neubau eingereicht», ist auf der Website des Neubau-Eigentümers zu lesen.  

Die Geschichte dahinter: In Hombrechtikon, im landwirtschaftlich genutzten Gebiet nahe dem Lützelsee, realisiert der obgenannte Bauherr ein Mehrfamilienhaus mit sieben Wohnungen. Im Juni habe sich die Liegenschaft kurz vor der Fertigstellung befunden, schreibt die «Zürichsee-Zeitung». Doch nach der Beschwerde des Bundesamtes für Umwelt (Bafu), habe der Eigentümer des Mehrfamilienhauses Baustopp angeordnet. 

In seiner Beschwerde forderte das Bafu  den «Abbruch des Neubaus» und die «Erstellung des rechtmässigen Zustands».  Dies, weil das Projekt angeblich gar nie hätte bewilligt werden dürfen. Da für den Neubau ein altes Bauernhaus abgerissen wurde, bedeutet die Forderung des Bafu theoretisch, dass das alte Bauernhaus wieder aufgebaut werden müsste. 

Elternhaus

Beim Bauernhaus handelte es sich um das einstige Elternhaus des Eigentümers, der nun der Bauherr des Mehrfamilienhauses ist.  Für die Landwirtschaft sei das Haus damals schon länger nicht mehr genutzt worden, es habe als Wohnhaus, Lager und Schopf gedient, so die «Zürichsee-Zeitung.»  

Als der jetzige Eigentümer das Haus im Herbst 2020 von seinen Eltern übernommen habe, habe sich die Liegenschaft in einem dürftigen Zustand befunden. So habe sich der Mann für einen Abriss des Bauernhauses und für einen Neubau entschieden. Das eingereichte Baugesuch wurde mit Auflagen bewilligt. Rekurse habe der Bauherr auf der Website keine erwähnt. 

«Schutz des Lützelsees»

Gemäss der «Zürichsee-Zeitung» hängt am Metallgitter am Rand der Baustelle ein  laminiertes Schreiben das über den Baustopp informiert. Das Problem soll anscheinend  die «Verordnung zum Schutz des Lützelsees», in dessen Perimeter sich das Wohnhaus befindet,  sein.

Aus der Sicht des Bafu steht das 1997 verabschiedete Dokument nicht im Einklang mit der Bundesverfassung. Gemäss der Verordnung gehört das Gebiet des Lützelsees zu den Moorlandschaften von nationaler Bedeutung. Welche Punkte darin das Bafu beanstande, sei unklar. 

Jahrelange Verzögerung möglich

Nun heisst es für den Bauherrn abwarten: Über den Fall entscheidet das Zürcher Baurekursgericht.  Beide Parteien können bis vors Bundesgericht gehen. Das hätte wohl eine Verzögerung von Jahren zur Folge. 

Aufgrund des laufenden Verfahrens wollten sich sowohl der Eigentümer, die Gemeinde als auch das Bafu gegenüber der «Zürichsee-Zeitung» nicht äussern. 

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