Die Folgen der ausgedehnten Sommertrockenheit wirken nach. Für den kostengünstigeren Import senkt das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) wie angekündigt den Grenzschutz für verschiedene Raufuttermittel am 1. September 2018, heisst es in einer Mitteilung..
Trotz Temperaturrückgang und Niederschlägen wirke sich die Sommertrockenheit 2018 weiterhin auf die inländische Futterversorgung aus. Niedrigere Futtererträge in Teilen der Schweiz und im benachbarten Ausland schmälern das Angebot und würden höhere Marktpreise bewirken.
Zur Entlastung der betroffenen Tierhalter hat das BLW nach Konsultation der Branche den Grenzschutz für Raufuttermittel wie Heu und Silomais auf den 1. September 2018 gesenkt.
Grenzschutz (Zollansatz und Garantiefondsbeitrag) ab 1. September 2018
- Mehl und Agglomerate in Form von Pellets von Luzerne (Zolltarifnummer [ZTN] 1214.1010): Fr. 5.- je 100 kg
- rohes Heu (ZTN 1214.9011): Fr. 0.-
- andere Produkte als Mehl und Agglomerate in Form von Pellets von Luzerne und rohes Heu zu Futterzwecken (ZTN 1214.9019): Fr. 3.- je 100 kg
- Pflanzliche Stoffe, Abfälle, Rückstände und Nebenprodukte von Maispflanzen (ZTN 2308.0050): Fr. 6.- je 100 kg
Im Rahmen des ordentlichen Vollzugs des Grenzschutzsystems erfolgt gegen Mitte September 2018 die nächste Überprüfung der Grenzabgaben.