/fileadmin/images/logo.svg

Artikel werden durchsucht.

Bund will 142 Millionen Franken für die Renaturierung von Flüssen bereitstellen

Um verbaute Flüsse wieder in ihr natürliches Bett zu leiten, stellt der Bund den Kantonen bis ins Jahr 2015 insgesamt 142 Millionen Franken zur Verfügung. Am meisten profitieren die Kantone Bern, Aargau und Waadt.

sda |

 

 

Um verbaute Flüsse wieder in ihr natürliches Bett zu leiten, stellt der Bund den Kantonen bis ins Jahr 2015 insgesamt 142 Millionen Franken zur Verfügung. Am meisten profitieren die Kantone Bern, Aargau und Waadt.

Sie erhalten zwischen 11,1 und 17,7 Millionen Franken an Subventionen für den gesamten Vierjahreszeitraum, wie das Bundesamt  ür Umwelt (BAFU) am Montag mitteilte. Allerdings müssen sich die Kantone ebenfalls an der Revitalisierung der Gewässer beteiligen.

4000 Kilometer werden renaturiert

Die Subventionen des Bundes fliessen aufgrund des revidierten Gewässerschutzgesetzes, das 2011 in Kraft getreten ist. Darin hat das Parlament festgelegt, dass Fliessgewässer und Seen naturnaher werden müssen: Von den rund 15’000 Kilometern Fliessgewässern, deren Morphologie Defizite aufweist, müssen nun 4000 Kilometer innerhalb von 80 Jahren revitalisiert werden.

Um diese Sanierungen nun zu planen und in Angriff zu nehmen, erhalten die Kantone von 2012 bis 2015 insgesamt 142 Millionen Franken. 67 Millionen davon hat das BAFU im Rahmen von Programmvereinbarungen zugeteilt. 75 Millionen Franken sind für Einzelprojekte reserviert.

Darunter fallen gemäss BAFU «umfangreiche und komplexe Revitalisierungsprojekte, die eine enge Zusammenarbeit zwischen dem BAFU und den Kantonen erfordern». So die Revitalisierung der Thur im Kanton Zürich, der Aare und der Reuss im Kanton Aargau, der Broye im Kanton Waadt sowie des Inn im Kanton Graubünden.

Initiative als Auslöser

Die Änderungen des Gewässerschutzgesetzes gehen auf die Initiative «Lebendiges Wasser zurück». Ihr Ziel war eine weitgehende Revitalisierung der Gewässer. Das Parlament einigte sich auf 4000 Kilometer, die naturnah zurückgebaut werden müssen. Die Initianten zogen daraufhin ihr Begehren zurück.

Ergänzend müssen entlang der Fliessgewässer Korridore ausgeschieden werden müssen, die den Hochwasserschutz und die Vernetzung der naturbelassenen oder revitalisierten Gewässerabschnitte gewährleisten.

Diese Korridore dürfen nur extensiv als ökologische Ausgleichsflächen bewirtschaftet werden. Zur Finanzierung dieser ökologischen Ausgleichsflächen wird das Landwirtschaftsbudget um jährlich 20 Millionen Franken aufgestockt.

Swissgrid und Fischtreppen

Ein weiteres Element des geänderten Gewässerschutzgesetzes ist die ökologische Sanierung der Wasserkraft: Die negativen Auswirkungen des Schwall- und Sunkbetriebs mit entweder viel oder wenig Wasser müssen mit baulichen Massnahmen gemildert werden.

Den Bau der notwendigen Fischtreppen und die Wiederherstellung des Geschiebehaushaltes finanziert die nationale Netzgesellschaft swissgrid. Die dafür notwendigen 50 Millionen Franken pro Jahr werden über einen Zuschlag von 0,1 Rappen pro Kilowattstunde auf die Übertragungskosten der Hochspannungsnetze bereitgestellt.

    Das Wetter heute in

    Umfrage

    Setzt Ihr auf Natursprung?

    • Ja, ausschliesslich:
      35.71%
    • Nein, nie:
      30.76%
    • Ja, je nach Kuh:
      15.09%
    • Ja, als letzte Chance (wenn KB mehrfach erfolglos):
      11.75%
    • Manchmal:
      6.68%

    Teilnehmer insgesamt: 868

    Zur Aktuellen Umfrage

    Bekanntschaften

    Suchen Sie Kollegen und Kolleginnen für Freizeit und Hobbies? Oder eine Lebenspartnerin oder einen Lebenspartner?