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Bund will bei Bauern 700 Mio. sparen

Die Landwirtschaft soll im Bundesbudget weiter Federn lassen. Vor allem bei Versorgungssicherheit und Landschaftsqualität soll gekürzt werden. Bauern soll deshalb der unterzeitige Programmausstieg erleichtert werden.

Raphael Bühlmann |

 

 

Die Landwirtschaft soll im Bundesbudget weiter Federn lassen. Vor allem bei Versorgungssicherheit und Landschaftsqualität soll gekürzt werden. Bauern soll deshalb der unterzeitige Programmausstieg erleichtert werden.

Sinkende Einnahmen zwingen den Bund, künftig weniger Geld auszugeben. Die Landwirtschaft ist von den Sparmassnahmen des Bundesrats im Budget 2016 mit gut 90 Millionen überdurchschnittlich betroffen. Der grösste Brocken entfällt dabei auf die Direktzahlungen mit einem Minus von gut 60 Mio. Franken. Im Dezember wird das neu gewählte Parlament darüber entscheiden, der Bauernverband hat Widerstand angekündigt.

Tieferer Rahmen 18–21

Die vom Bundesrat vorgesehene Reduktion für 2016 wird sich laut dem Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) auch auf die Folgejahre erstrecken, sodass der Zahlungsrahmen für die Jahre 2018–2021 tiefer angesetzt wird als derjenige der Agrarpolitik 14–17.  Doch damit nicht genug. Der Bundesrat sieht darüber hinaus  ab 2017 bei der Landwirtschaft zusätzliche Sparmassnahmen vor. Dazu hatte  er bereits am 1. Juli 2015 beschlossen, im November 2015 eine Vernehmlassung zu einem «Stabilisierungsprogramm» für die Jahre 2017– 2019 zu eröffnen. Damit soll der Haushalt bei den schwach bis mittelstark gebundenen Ausgaben um bis zu 1 Mrd. Franken pro Jahr entlastet werden. An der «Info-Tagung Viehwirtschaft 2015» in Bärau liess das BLW durchblicken, dass dabei die Landwirtschaft noch einmal von einer Kürzung in der Grössenordnung von 80 bis 100 Mio. jährlich betroffen sein könnte.

Gleichmässige Verteilung

Bezogen auf die landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen 2018–2021 würde das bedeuten, dass nochmals die gleiche Summe wie im Budget 2016 eingespart werden müsste. Die Gesamtsumme 2018–2021 würde folglich um über 700 Mio. Franken tiefer als jene für 2014–2017 ausfallen (also nur noch rund 13100 Mio. anstatt bisher 13830 Mio. Franken). «Wir werden versuchen müssen, die Kürzungen ausgewogen zu verteilen», erklärte Thomas Meier vom BLW am Mittwoch in Bärau. Am stärksten betroffen sein wird aller Voraussicht nach der grösste Posten, die Direktzahlungen. Geplant ist, die Kulturlandschafts-, Produktionssystem- und Ressourceneffizienzbeiträge zu verschonen, damit die zu erwartenden Mehrbeteiligungen finanziert werden können. Für die Vernehmlassung sollen Kürzungen bei den Biodiversitäts-, Landschaftsqualitäts- und Versorgungssicherheitsbeiträgen sowie im geringen Umfang auch bei den Übergangsbeiträgen vorgeschlagen werden.

In Bärau wurde von einem Berater und Landwirt moniert, dass die Bauern bei den Landschaftsqualitätsprojekten und Biodiversitätsbeiträgen achtjährige Vereinbarungen eingegangen wären und nun im Nachhinein Kürzungen hinnehmen müssten. Laut Aussagen von Simon Hasler vom BLW werde sich das Bundesamt diesbezüglich überlegen, ob den Bauern ein erleichterter Ausstieg aus gewissen Programmen ermöglicht werden soll.

IK keine direkte Wirkung

Neben den Direktzahlungen werden im Rahmen des Stabilisierungsprogrammes 2017– 2019 auch die Qualitäts- und Absatzförderungsbeiträge nach einem Anstieg bis 2017 wieder leicht reduziert werden. Aus dem Bereich Grundlagenverbesserung und Sozialmassnahmen sind in erster Linie Kürzungen bei den Strukturverbesserungsbeiträgen und bei der Aufstockung des Fonds de roulement der Investitionskredite zu erwarten. Dies hätte zur Folge, dass im Vergleich zum Bundesbeschluss zu den landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen 2014–2017 die vorgesehene Aufstockung substanziell gekürzt würde.

Auf Anfrage relativiert Thomas Meier: «Durch die kürzeren Rückzahlungsfristen, die Null-Teuerung und wegen der sinkenden Anzahl Betriebe reichen die Mittel im Fonds de roulement aus, um den Bedarf an Investitionskrediten zu decken.» Zudem habe man auch bei den Investitionskrediten angesetzt, weil sich eine Reduktion hier nicht unmittelbar auf die Einkommen der Landwirte auswirke.
Meier merkte in Bärau grundsätzlich an, dass die Landwirtschaft nicht von Sparmassnahmen verschont werden könne, wenn diese zur Einhaltung der Schuldenbremse unausweichlich werden.

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