Der Bundesrat will der Zuckerwirtschaft mit einem höheren Einzelkulturbeitrag und einem neuen Grenzschutz helfen.
Seit Jahren kämpfen die Landwirte mit tiefen Zuckerrübenpreisen – seit Jahren wird in Bundesbern gegen Preisdumping beim Zucker gekämpft. Nun schlägt der Bundesrat auf Druck des Parlaments vorübergehende Massnahmen vor, um die Wirtschaftlichkeit des Zuckerrübenanbaus zu verbessern und ihn attraktiver zu machen.
300 Fr. mehr pro Hektare
Vor der Tatsache, dass in nur zwei Jahren 10 Prozent der Zuckerrübenpflanzer ausgestiegen sind, stimmten im Mai nach dem Nationalrat auch die zuständige Kommission des Ständerates der Parlamentarischen Initiative von Nationalrat Jacques Bourgeois (FDP, FR) zu, die den Mechanismus für die Festlegung der Zollansätze für importierten Zucker so angepassen will, dass für Zucker ein Mindestpreis sichergestellt ist. Ein Umsetzungsvorschlag auf Gesetzesebe ist nun in Ausarbeitung.
Mit nachfolgenden Massnahmen soll bereits ab 2019 eine zeitlich befristete Stützung der inländischen Zuckerherstellung ermöglicht werden. Die Verordnungsänderung verlangt, dass der Einzelkulturbeitrag für Zuckerrüben für die Jahre 2019 bis 2021 um 300 auf insgesamt 2100 Fr./ha erhöht wird. Nicht definiert ist, wer wegen der für die Erhöhung des Einzelkulturbeitrages erforderlichen jährlichen Mehrmittel von 6 Millionen Franken kürzer treten muss. Die Mehrausgaben in der Finanzposition Beihilfen Pflanzenbau sollen innerhalb der für die Landwirtschaft bestimmten Zahlungsrahmen 2018 bis 2021 kompensiert werden, heisst es.
Mindestgrenzschutz
Für die Jahre 2019 bis 2021 wird zudem ein Mindestgrenzschutz von 7 Franken je 100 Kilogramm Zucker eingeführt. Diese Massnahme zielt darauf ab, den inländischen Zuckerpreis zu stützen. Es soll ein Zuckerpreis über dem EU-Marktpreis realisiert werden können, damit die Schweizer Zucker AG den Rübenpflanzern einen höheren Rübenpreis ausrichten kann. Mithelfen soll auch, dass die Schweizer Zucker AG eigens dafür gebildete Risiken auflösen soll.
Wenig erfreut darüber dürfte die zweite Verarbeitungsstufe sein. Aus ihrer Sicht stellt der Mindestgrenzschutz einen Wettbewerbsnachteil dar und gefährdet den Absatz von in der Schweiz hergestelltem Zucker. Kürzlich betonte Martin Kläusli von Mondelez Schweiz an einer Tagung, wie wichtig konkurrenzfähige Rohstoffpreise für die Produktion von Toblerone seien. Mit Marktregulierungsmassnahmen könne er nichts anfangen.
Ein Risiko besteht auch darin, dass vor dessen Inkraftsetzung des Mindestgrenzschutzes noch grössere Zuckermengen eingeführt und eingelagert werden, was den angestrebten Effekt untergraben und länger anhaltenden Druck auf den Zuckerpreis ausüben würde. Allerdings sollen mit der zeitnahen Inkraftsetzung des Mindestgrenzschutzes Zuckerimporte im Vorfeld möglichst verhindert werden.