Obwohl die Schweiz auch in ferner Zukunft über genug Wasser verfügt, kann regional oder lokal Wasserknappheit auftreten. Dagegen hat der Bundesrat am Mittwoch allgemeine Massnahmen beschlossen. Damit will er den Kantonen und Gemeinden subsidiär beistehen.
Eine gesamtschweizerische Regelung für den Zugang zum Wasser erachtet die Landesregierung als weder möglich noch sinnvoll, wie sie in Beantwortung eines Postulats von Nationalrat Hansjörg Walter (SVP/TG) schreibt.
Auch eine Priorisierung zwischen Nutz- und Schutzinteressen auf Bundesebene bringe wenig. Die Kantone und Gemeinden seien bestens mit der Lage vor Ort vertraut und verfügten über die erforderlichen Kompetenzen.
Indessen hiess der Bundesrat einen Bericht gut, der allgemeine Massnahmen bei lokaler Wasserknappheit festlegt. Darin sind die Möglichkeiten aufgezeigt, die Gemeinden, Kantone und Bund haben. Dabei empfiehlt der Bund ein stufenweises Vorgehen.
Zuerst sollen die Risikogebiete erfasst werden. Die Kantone sollen dann einen Bewirtschaftungsplan erarbeiten. Für Landwirtschaft, Energieproduktion und Schifffahrt werden zudem eigene Massnahmen vorgeschlagen. Der Bund wird sich subsidiär betätigen.
Die Kantone sollen die Massnahmen in ihrer Kompetenz ergreifen. Diese können als Bestandteile des Aktionsplans zur bundesrätlichen Strategie im Umgang mit dem Klimawandel betrachtet werden. Darin wird die Sommertrockenheit als eine der grössten Herausforderungen aufgelistet.