Verschiedene Medien berichteten über die Neophytenbekämpfung der SBB. Der Bundesbahn wurde Nachlässigkeit bei der Bekämpfung invasiver Pflanzen vorgeworfen. Auch der Zürcher Bauernverband fand dazu deutliche Worte: «Ein Affront gegenüber der Landwirtschaft».
SBB: Kein Geld
Aus Spargründen hat die SBB beschlossen, die Grünflächenpflege in diesem Jahr zu reduzieren. Davon betroffen ist die Bekämpfung von Neophyten, die sich entlang der Bahngleise ausbreiten. Die SBB wehren sich. In einer Medienmitteilung schreibt der Bundesbetrieb, es gehe bei der Grünpflege sehr wohl gezielt vor. Die SBB verweist auf ihre derzeit angespannte finanzielle Situation.
Diese zwinge sie in diesem Jahr, sich bei den Unterhaltsmassnahmen auf ihre «oberste Priorität» zu konzentrieren: die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Bahnbetriebs. Sollte das hängige Gesuch der SBB um mehr Infrastrukturgelder bewilligt werden , werde sie die Bekämpfung der Neophyten wieder intensivieren.
Bundesrat: Ziele werden definiert
Nationalrat Thomas Knutti wollte nun vom Bundesrat in der Fragestunde wissen, ob er bereit sei, auch ohne gesetzliche Verpflichtung, Neophyten zu bekämpfen. Knutti wollte auch wissen, wie hoch die Entschädigungen für die Landwirte sein werden. Und er wollte wissen, ob der Bundesrat es richtig findet, dass Landwirte, die invasive Pflanzen nicht bekämpfen, bestraft werden, die SBB aber nicht.
Der Bundesrat führte aus, dass das Bundesamt für Verkehr (BAV) mit den Infrastrukturbetreiberinnen (ISB) alle vier Jahre eine Leistungsvereinbarung abschliesst. Darin sind Ziele definiert, unter anderem auch die Bekämpfung von Neophyten. Mit den vom Parlament gesprochenen Mitteln sollen die ISB, darunter die SBB, ihre Anlagen entsprechend den Zielsetzungen unterhalten. «Der Bundesrat erwartet, dass die ISB invasive Neophyten bekämpfen und ein eigenes Konzept zur Priorisierung entwickeln», macht die Landesregierung deutlich.
Bezüglich Entschädigung der Bauern für die Bekämpfung schreibt der Bundesrat, dass der Bund die Landwirte mit Biodiversitätsbeiträgen in der Höhe von jährlich rund 440 Millionen Franken unterstützt. «Gemäss Direktzahlungsverordnung ist die Bekämpfung invasiver Neophyten und die Verhinderung ihrer Ausbreitung eine Voraussetzung für die Ausrichtung von Biodiversitätsbeiträgen», antwortet der Bundesrat auf die Frage von Knutti. Das Nichteinhalten könne zu Kürzungen der Direktzahlungen führen.