Die Umsetzung des Gewässerschutz-Kompromisses sorgt in vielen Kantonen für rote Köpfe. Mit Ausnahmen und klaren Regeln für den so genannten Gewässerraum will der Bundesrat die Wogen etwas glätten.
Der Gewässerraum, der als Folge des Gegenvorschlags zur Initiative «Lebendiges Wasser» des Fischereiverbands ausgeschieden werden muss, dient den natürlichen Funktionen der Gewässer, dem Hochwasserschutz und der Gewässernutzung. Entlang von Gewässern müssen die Bautätigkeit und die landwirtschaftliche Nutzung auf einer Fläche von insgesamt 20'000 Hektaren eingeschränkt werden.
Viele bäuerliche Kantone machen in in Bern Druck, um diesen Kompromiss mit den Fischern wieder ausser Kraft zu setzen. Bisher sind sie am Widerstand des Ständerats gescheitert. Mit präziseren Regeln und Ausnahmen will der Bundesrat den Konflikt nun aber etwas entschärfen. Er hat am Mittwoch beschlossen, einen Teil der Regeln für den Gewässerraum, die bisher nur auf Merkblättern festgehalten waren, in die Gewässerschutzverordnung zu übernehmen.
Offene Fragen
So dürfen im Gewässerraum unter bestimmten Umständen landwirtschaftliche Wege angelegt werden. Auch für Anlagen zur Wasserentnahme oder -einleitung sind Ausnahmen möglich. Zudem wird die Bestandesgarantie für bestimmte Dauerkulturen wie Reben oder Obstanlagen in der Verordnung verankert.
Für die Anrechenbarkeit respektive den Ersatz der Fruchtfolgeflächen im Gewässerraum enthält diese erst eine Übergangsregelung. Eine definitive Lösung will der Bundesrat von einer Expertengruppe ausarbeiten lassen.
In einer zweiten Etappe sind auch noch weitere Anpassungen an der Gewässerschutzverordnung geplant. Diese werden derzeit von der Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz der Kantone (BPUK) und dem Bundesamt für Umwelt erarbeitet. Gesucht wird beispielsweise nach Lösungen für die Bewirtschaftung von Randstreifen oder Ausnahmen für Kleinanlagen.
Kriterien für ARA-Aufrüstung
Mit der Revision der Verordnung hat der Bundesrat auch die Kriterien zur Bestimmung jener rund 100 Abwasserreinigungsanlagen (ARA) festgelegt, die mit einer zusätzlichen Klärstufe ausgerüstet werden sollen: Ausgebaut werden Anlagen in der Nähe von grossen Gewässern oder Gewässern, welche zur Trinkwasserversorgung genutzt werden.
Auf diese Weise werde die Wasserqualität der grossen und mittelgrossen Fliessgewässer spürbar verbessert, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung. Gleichzeitig verringere sich so die Belastung mit Spurenstoffen in den flussabwärts gelegenen Ländern, in denen das Trinkwasser häufig aus Fliessgewässern gewonnen werde.
Die Aufrüstung von 100 der rund 700 Kläranlagen in der Schweiz hat das Parlament beschlossen. Dies wird zum grössten Teil durch eine zusätzliche Abwasserabgabe von 9 Franken pro Person und Jahr finanziert. Mit der Verordnungsänderung schafft der Bundesrat auch eine Grundlage für die Messung von Verunreinigungen.sda