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Bundesrat legt Konzept zur Umsetzung der Zuwanderungsinitiative vor

Ein erster Schritt auf einer heiklen Gratwanderung ist getan. Der Bundesrat hat am Freitag die Eckwerte zur Umsetzung der Zuwanderungsinitiative vorgestellt. Das Konzept orientiert sich eng am Verfassungstext, weicht aber in einigen Punkten von den Forderungen der Initianten ab.

sda |

 

 

Ein erster Schritt auf einer heiklen Gratwanderung ist getan. Der Bundesrat hat am Freitag die Eckwerte zur Umsetzung der Zuwanderungsinitiative vorgestellt. Das Konzept orientiert sich eng am Verfassungstext, weicht aber in einigen Punkten von den Forderungen der Initianten ab.

Zentraler Punkt der bundesrätlichen Vorschläge: Ab Februar 2017 sollen wieder Ausländerkontingente gelten. Unter diese fallen alle Aufenthaltsbewilligungen und Kurzaufenthaltsbewilligungen mit einer Dauer zwischen 4 bis 12 Monaten. Ebenfalls kontingentiert werden sollen Grenzgänger-Bewilligungen. Bei allen Bewilligungen gilt ein Inländer-Vorrang.

Die Grösse des Kontingents soll jährlich vom Bundesrat festgelegt werden. Dabei stützt sich die Regierung auf den Bedarf der Kantone, will aber auch die Empfehlungen eines Expertengremiums berücksichtigen, in dem die Arbeitsmarkt- und Migrationsbehörden von Bund und Kantonen vertreten sind. Auch die Sozialpartner sollen einbezogen werden.

Keine Höchstzahl

Eine Privilegierung bestimmter Branchen ist nicht vorgesehen. Die Kontingente würden jedoch an die Kantone gemäss den gemeldeten Bedürfnissen zugeteilt. Diese könnten selber darüber entscheiden, welchen Branchen und Unternehmen sie die Arbeitskräfte zuteilen.

Auf ein fixes Reduktionsziel verzichtet der Bundesrat. Der Verfassungstext sehe keine Höchstzahl vor, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga vor den Bundeshausmedien. Entscheidend für die Grösse der Kontingente sei die Lage auf dem Arbeitsmarkt und die Konjunktur.

Mit der Ausnahme von Aufenthaltsbewilligungen von weniger als 4 Monaten Dauer nimmt der Bundesrat eine Forderung der Initianten auf. Diese wollen damit auf die Bedürfnisse von Landwirtschaft oder Tourismus eingehen. Bewilligungsfreie Kurzaufenthaltsbewilligungen von längerer Dauer lehnt der Bundesrat aufgrund der Erfahrungen mit dem Saisonnierstatut ab.

Kein Kontingent für Asylbewerber

In anderen Punkten weicht der Bundesrat von den Forderungen der Initiaten ab. So soll es beispielsweise für Asylbewerber keine Kontingente geben. Diese gehörten nicht zur ständigen Wohnbevölkerung, sagte Sommaruga. Für anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene sollen zwar Höchstzahlen eingeführt werden. Diese will der Bundesrat bei Bedarf aber rasch anpassen können. «Die Kontingente werden in keinem Fall dazu führen, dass wir einen anerkannten Flüchtlinge zurückführen», sagte die Justizministerin.

Auch Einschränkungen beim Familiennachzug, wie sie die SVP fordert, lehnt der Bundesrat ab. Zugewanderten Personen solle keine andere Lebensform aufgezwungen werden, als sie für die einheimische Bevölkerung akzeptierbar wäre, heisst es im Umsetzungskonzept.

Damit stellt der Bundesrat auch klar, dass er weiterhin eine gewisse Privilegierung von Angehörigen von EU/EFTA-Staaten will. Anders als Angehörige von Drittstaaten können diese nämlich nicht nur Ehegatten und minderjährige Kinder, sondern weitere Verwandte in die Schweiz nachziehen.  

Brüssel bleibt hart

Die Privilegierung will der Bundesrat «im Hinblick auf das gesamtwirtschaftliche Interesse und die engen Beziehungen zur EU» beibehalten. Letztere drohen bei der Umsetzung der Zuwanderungsinitiative ernsthaft Schaden zu nehmen. Ein am Freitag veröffentlichtes Gutachten aus dem Aussendepartement hält schwarz auf weiss fest: Das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU sowie die EFTA-Konvention sind mit dem neuen Verfassungsartikel unvereinbar.

Neu ist dies nicht. Schweizer Diplomaten führten deswegen in den letzten Monaten bereits Sondierungsgespräche in Brüssel, bissen jedoch auf Granit: Die EU will nicht über das Freizügigkeitsabkommen mit der Schweiz verhandeln.  Der Bundesrat hat jedoch keine Wahl. Noch vor der Sommerpause will er um die Neuverhandlung des Abkommens ersuchen. Bis im Herbst soll ein Verhandlungsmandat dazu vorliegen. Was dabei herauskommt, ist unklar.

Ungewisser Ausgang

Sowohl der innen- wie der aussenpolitische Prozess sei mit Unwägbarkeiten verbunden, sagte Sommaruga. «Wir wissen bei beiden Prozessen nicht, wo wir landen werden.» Innenpolitisch sei ein Referendum oder eine neue Initiative möglich, aussenpolitisch wisse man nicht, wie die EU reagiere.
Der Bundesrat erachte es aber als seine Aufgabe, diese beiden Prozesse zusammenzuführen, stellte Sommaruga fest. Er fühle sich der Verfassung verpflichtet, und gleichzeitig fühle er sich verpflichtet, sich für den Wohlstand einzusetzen. Dafür seien die Beziehungen zu Europa von zentralem Interesse.

Für die SVP ist dieses Vorgehen inakzeptabel. Sie stört sich insbesondere daran, dass der Bundesrat ein Verhandlungsmandat noch vor der Gesetzesvorlage zur Umsetzung der Initiative verabschieden will. Dies bestätige, dass er lediglich ein Nein aus Brüssel abholen wolle.
Die FDP und die CVP betonen, ihnen sei wichtig, die bilateralen Verträge zu erhalten. Die SP befürchtet, dass mit diesem Konzept verschiedene Zuwanderungskategorien gegeneinander ausgespielt würden. Die Grünen wiederum kritisieren, der Bundesrat nutze seinen Spielraum nicht. Sie fordern eine EU-kompatible Vernehmlassungsvorlage.

Wirtschaftsdachverbände begrüssen die Vorschläge, fordern aber mehr Flexibilität bei Kurzaufenthaltern. Für den Gewerkschaftsbund dagegen sind die Vorschläge des Bundesrats schlecht für Löhne und Arbeitsplätze. Die EU-Kommission nimmt das Konzept zur Kenntnis. «Das Papier bestätigt die von der EU nach der Abstimmung geäusserten Bedenken», hiess es in einer Stellungnahme.

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