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Bundesrat lehnt Gastrosuisse-Initiative ab

Für das Essen und Trinken im Restaurant soll weiterhin ein höherer Mehrwertsteuersatz gelten als für den Kauf von Lebensmitteln. Diese Auffassung vertritt der Bundesrat. Er empfiehlt eine Volksinitiative von Gastrosuisse ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung.

 

 

Für das Essen und Trinken im Restaurant soll weiterhin ein höherer Mehrwertsteuersatz gelten als für den Kauf von Lebensmitteln. Diese Auffassung vertritt der Bundesrat. Er empfiehlt eine Volksinitiative von Gastrosuisse ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung.

Die Initiative «Schluss mit der Mehrwert-Steuerdiskriminierung  des Gastgewerbes» fordert, dass Speisen und alkoholfreie Getränke in  Restaurants gleich besteuert werden wie im Detailhandel und in Take- Aways.

Der Bundesrat möchte dagegen, dass der reduzierte Steuersatz wie  bisher nur für den Verkauf von Nahrungsmitteln als Güter des  täglichen Bedarfs gilt. Er halte es nicht für gerechtfertigt, die  Abgabe von Nahrungsmitteln im Gastgewerbe und im Verkauf steuerlich  gleichzustellen, schreibt der Bundesrat in seiner am Mittwoch  verabschiedeten Botschaft ans Parlament.

Mehr Dienstleistungen im Restaurant

Die geringere Besteuerung des Verkaufs von Nahrungsmitteln sei  sachlich gerechtfertigt, da es sich um Güter des täglichen Bedarfs  handle. Der Besuch eines Restaurants sei weit mehr als der blosse  Kauf von Nahrungsmitteln für den täglichen Bedarf.

Durch den Konsum vor Ort seien weitere umfangreiche  Dienstleistungen nötig. Dies rechtfertige eine Besteuerung zum  Normalsatz, wie sie für die meisten anderen Dienstleistungen bestehe.

Hohe Steuerausfälle

Von einer Steuersenkung für das Gastgewerbe würden zudem in  erster Linie Personen in guten wirtschaftlichen Verhältnissen  profitieren, hält der Bundesrat fest. Er warnt vor hohen  Steuerausfällen: Ein reduzierter Steuersatz für das Gastgewerbe  hätte Mindereinnahme in der Höhe von jährlich 700 bis 750 Millionen  Franken zur Folge, wobei rund 75 Millionen zulasten des AHV-Fonds  und rund 40 Millionen zulasten des IV-Fonds gehen würden.

Diese Mindereinnahmen müssten innerhalb des Mehrwertsteuersystems  kompensiert werden. Im Vordergrund steht laut dem Bundesrat dabei  eine Erhöhung des reduzierten Steuersatzes. Dies würde Haushalte in  bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen belasten.

Verschiedene Mehrwertsteuersätze

Bei der Mehrwertsteuer gibt es neben einem Normalsatz von 8  Prozent einen reduzierten Satz von 2,5 Prozent. Bis Ende 2013 gilt  zudem für Beherbergungsleistungen ein Sondersatz von 3,8 Prozent.  Diese Massnahme zugunsten der Hotellerie hatte das Parlament wegen  des starken Frankens beschlossen.

Take-Away-Leistungen werden wie Verkäufe von Nahrungsmitteln zum  reduzierten Satz von 2,5 Prozent besteuert. Für Restaurants gilt  hingegen der Normalsatz von 8 Prozent. Dieser Satz wird angewendet,  wenn für den Konsum der Nahrungsmittel vor Ort beispielsweise Tische  vorhanden sind oder die Nahrungsmittel den Konsumierenden serviert  werden.

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