Der Bundesrat will keinen neuen Verfassungsartikel zur Erhaltung der natürlichen Ressourcen. Er lehnte heute, Mittwoch, die Umweltverantwortungsinitiative der Jungen Grünen ab und will dem Parlament auch keinen Gegenvorschlag dazu unterbreiten.
Der Bundesrat verweist in seiner Stellungnahme vom Mittwoch auf die verschiedenen heute schon bestehenden Bestimmungen in der Bundesverfassung, die eine nachhaltige Entwicklung gewährleisten. Die Initiative würde zu «gravierenden Eingriffen in die Entscheidungsfreiheit der Einzelnen» führen, schreibt er.
Die Volksinitiative «für eine verantwortungsvolle Wirtschaft innerhalb der planetaren Grenzen (Umweltverantwortungsinitiative)» der Jungen Grünen fordert einen Verfassungsartikel, wonach der Umweltschutz neu an erster Stelle steht. Zudem soll die Umweltbelastung der Schweiz innerhalb von zehn Jahren so reduziert werden, dass die Belastbarkeitsgrenzen des Planeten eingehalten werden.
Im Initiativtext hiess es wörtlich zur Umsetzung: «Bund und Kantone sorgen dafür, dass die durch den Konsum in der Schweiz verursachte Umweltbelastung spätestens zehn Jahre nach Annahme […] durch Volk und Stände die planetaren Grenzen gemessen am Bevölkerungsanteil der Schweiz nicht mehr überschreitet. Diese Bestimmung gilt namentlich in den Bereichen Klimaveränderung, Biodiversitätsverlust, Wasserverbrauch, Bodennutzung sowie Stickstoff- und Phosphoreintrag.»