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Bundesrat nimmt auf 1. Januar Änderungen bei Tierseuchenverordnung vor

Der Bundesrat will bei der Bekämpfung von Tierseuchen den Vollzug verbessern. Er hat am Freitag Änderungen der Tierseuchenverordnung verabschiedet und auf den 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt.

 

 

Der Bundesrat will bei der Bekämpfung von Tierseuchen den Vollzug verbessern. Er hat am Freitag Änderungen der Tierseuchenverordnung verabschiedet und auf den 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt.

Bei verschiedenen Tierseuchen habe der Bundesrat die Massnahmen der veränderten Seuchenlage angepasst, schreibt das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) in einer Mitteilung. Die bisherigen Bestimmungen seien teilweise überholt.

Die neuen Bestimmungen betreffen insbesondere die Maul- und Klauenseuche, die Newcastle-Krankheit, die Bovine Virus-Diarrhoe, die Actinobacillose und die Equine Infektiöse Anämie. Bei der Maul- und Klauenseuche hat der Bundesrat etwa die Definition von ansteckungsverdächtigen Betrieben angepasst. So sollen nur Kontakte mit sehr hohem Risiko - etwa direkte Tierkontakte während der Inkubationszeit - dazu führen, dass ein Betrieb «ansteckungsverdächtig» ist. Dies löst Sperrmassnahmen aus.

Weitere Änderungen betreffen den Equidenpass, die «Identitätskarte» eines Pferdes, Esels oder Ponys. Der Pass muss nicht mehr zwingend beim Tier aufbewahrt werden, eine Kopie des  Signalementblatts genügt.

Ferner hat der Bundesrat die Regeln für die Fischzucht dem europäischen Recht angepasst. Es geht um die Definition, die Registrierung und die Kontrolle der Tierhaltungen mit Fischen, die neu als Aquakulturbetriebe bezeichnet werden.

Geregelt der Bundesrat ausserdem die Bekämpfung der Infektiösen Lachsanämie. Auch in der Milchprüfungsverordnung kommt es zu einer Änderung: Die Daten der amtlichen Milchprüfung müssen dem BVET von den Prüflaboratorien übermittelt werden.

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