Der Bundesrat hat die gesetzlichen Vorgaben präzisiert, wie und wie lange mit Schadstoffen belastete Standorte saniert und überwacht werden sollen. Die bisherige Regelung hatte zu Unsicherheiten beim Vollzug geführt, teilte das Bundesamt für Umwelt (BAFU) am Mittwoch mit.
Die veränderte Altlastenverordnung tritt Anfang August in Kraft. Neu werden Untergrenzen für Schadstoffkonzentrationen im Grundwasser festgelegt. Dies sei nötig, weil moderne Analysemethoden auch kleine Konzentrationen von Stoffen nachweisen, die für Mensch und Umwelt nicht schädlich sind.
Künftig dürfen zudem Überwachungen eingestellt werden, wenn nach mehrjähriger Kontrolle feststeht, dass aufgrund des Verlaufs der Belastung und den Standorteigenschaften mit grosser Wahrscheinlichkeit kein Sanierungsbedarf mehr zu erwarten ist.
Weiter muss die zuständige Behörde die Erstellung eines Konzepts verlangen, das die Ziele und Massnahmen der Überwachung beschreibt. Damit werde sichergestellt, dass die Überwachung «nach dem Stand der Technik, umweltverträglich und wirtschaftlich» erfolgt.