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Bundesrat soll nicht zwingend für Milchbauern intervenieren müssen

Der Nationalrat verzichtet darauf, mehr Interventions-möglichkeiten zu Gunsten der Milchbauern vorzusehen. Der Bundesrat soll nicht eingreifen müssen, wenn Selbsthilfemassnahmen der Branche - etwa zur Abschöpfung des Milchsees - nicht greifen.

sda |

 

 

Der Nationalrat verzichtet darauf, mehr Interventions-möglichkeiten zu Gunsten der Milchbauern vorzusehen. Der Bundesrat soll nicht eingreifen müssen, wenn Selbsthilfemassnahmen der Branche - etwa zur Abschöpfung des Milchsees - nicht greifen.

Konkret wollten die Bauernvertreter den Bundesrat etwa dazu  verpflichten, Finanzierungsmassnahmen einer breit abgestützten  Branchenorganisation für alle Produzenten zwingend zu erklären. Dazu  könnten Beiträge zur Eindämmung der Milchschwemme gehören. Der  Bundesrat schlug eine «kann»-Formulierung vor. Diese hiess der  Nationalrat am Mittwoch mit 94 zu 84 Stimmen gut.

Der Nationalrat schloss sich mit seinem Entscheid dem Grundsatz  des Bundesrates an, wonach die Branchenorganisationen - relevant ist  dies für allem bei der Milchwirtschaft - sich nach dem Markt  ausrichten sollen. Nur ergänzend soll der Bundesrat eingreifen.

«Strukturelle Probleme müssen in der Branche gelöst werden»,  sagte Landwirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann. Er wehrte  sich gegen den Ruf nach dem Staat: «Wenn jede Selbsthilfemassnahme  allgemeinverbindlich wird, ist es staatliche Intervention.»

Keine Überprüfung der Auswirkungen

Mit einer strikten Verpflichtung hätte der Bundesrat nicht einmal  mehr die Auswirkungen solcher Hilfen prüfen können, sagten Weinbauer Jean-René  Germanier (FDP/VS) und andere. Die Preisfestsetzung sei Sache der  Käufer und Verkäufer, nur bei einer Blockade solle der Bundesrat  eingreifen. Die Vorschläge der Milchproduzenten führten zu einer Art  Kartell im Milchmarkt.

Die Gegner der ausgedehnten Regelung - alle ausser die SVP und  Teile der CVP und BDP - kritisierten, dass die Landwirtschaft  gleichzeitig zur Bekämpfung der Überproduktion noch die Zahlungen an  die Landwirtschaft erhöhen wolle. Das sei nicht kohärent, sagte etwa  Kathrin Bertschy (GLP/BE).

Günstigere Regeln für die Milchwirtschaft hiess der Nationalrat  dagegen bei den Milchverträgen gut. Das Gesetz soll engere Schranken  für die Verträge vorsehen, entschied die grosse Kammer mit 100 zu 76  Stimmen. Verträge sollen mindestens für ein Jahr gelten und dürfen  während dieser Zeit nicht abgeändert werden. Damit erzielten die  Milchbauern einen Teilerfolg.

Rückzug der Milchwirtschaft befürchtet

Der Direktor der Schweizer Milchproduzenten (SMP), Albert Rösti  (SVP/BE), plädierte mit Verweis auf die prekäre Lage kleiner  Milchbauern für Massnahmen zu deren Gunsten. Die Kleinbauern seien  bei den heutigen Preisen kaum mehr überlebensfähig.

«Lösungen im Milchmarkt sind dringend», sagte auch Markus Ritter  (CVP/SG). Die Milchwirtschaft, die ein Drittel zur Wertschöpfung der  Landwirtschaft beitrage, könnte sich aus weiten Teilen des Landes  zurückziehen. Die geforderten Regeln kosteten nicht einmal etwas.

Fixe Verkäsungszulage

Zudem schrieb der Nationalrat die heute geltende  Verkäsungszulagen fest ins Gesetz. Sie betragen 15 Rappen sowie 3  Rappen für Milch, die ohne Silagefutter produziert wird. Eine starke  Minderheit hielt vergeblich fest, dass diese Zahlen nicht ins Gesetz  gehörten. Sie seien bereits im Budget vorgesehen.

Eine Abfuhr erhielt der Versuch der Landwirtschaft, die  Einfuhrzölle über ein strengeres Kriterium anzuheben. Mit den Zöllen  solle eine grösstmögliche Versorgung mit einheimischen  landwirtschaftlichen Produkten sichergestellt werden, forderte  Markus Hausammann (SVP/TG).

Futtergetreide soll damit vermehrt wieder in der Schweiz angebaut  werden. Die Befürworter wehrten sich auch gegen die geplante Senkung  des Schutzes für Brotgetreide. Der Nationalrat lehnte dies mit 101  zu 77 Stimmen ab.

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