Der Bund soll dafür sorgen, dass die Landwirtschaft einen wesentlichen Beitrag zur Gewährleistung des Tierwohls leistet. Der Bundesrat schlägt vor, dies im Zweckartikel des Landwirtschaftsgesetzes zu verankern.
Mit der Erwähnung im Zweckartikel werde eine Forderung von Tierschutzkreisen berücksichtigt, schreibt der Bundesrat in der Botschaft zur Agrarpolitik. Auch wenn damit keine grundlegenden Änderungen verbunden seien, werde der gesellschaftlichen Bedeutung dieses Anliegens so besser Rechnung getragen.
RAUS-Anteil um 8 Prozent erhöhen bis 2017
Konkret setzt der Bundesrat beim Tierwohl auf die Weiterführung der bisherigen Instrumente, das Programm «besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme» (BTS) und das Programm «regelmässiger Auslauf im Freien» (RAUS). Angestrebt wird eine um 8 Prozent höhere Beteiligung am RAUS-Programm bis 2017.
Der Bundesrat räumt ein, dass die Beteiligungsrate an den Programmen je nach Tierart erheblich variiert. Am meisten «tierfreundliche» Ställe gibt es in der Geflügelhaltung. Bei den Schweinen liegt die Beteiligung an BTS dagegen bei nur bei 64 Prozent und beim Rindvieh bei 42 Prozent. Auch im RAUS-Programm ist die Beteiligungsrate bei einigen Tierkategorien gering, beispielsweise bei Mastpoulets.
Gras statt Kraftfutter
Fördern will der Bundesrat die graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion - also Betriebe, die den Futterbedarf überwiegend durch Gras, Heu und Grassilage decken. Diese schnitten bei den meisten ökologischen Indikatoren besser ab, hält der Bundesrat fest. Zudem könnten das ernährungsphysiologisch interessante Fettprofil und die wiederkäuergerechte Ernährung angepriesen werden.
Eine Anpassung gibt es ferner mit Blick auf Verletzungen des Tierschutzgesetzes: Bauern, die gegen das Gesetz verstossen, sollen künftig sämtliche Direktzahlungen gestrichen werden können. Heute kann nur jener Teil der Direktzahlungen gestrichen werden, der mit der Tierhaltung zusammenhängt. Mit dieser Änderung erfüllt der Bundesrat eine Forderung aus dem Parlament.
Mehr Effizienz beim Dünger
Beim Umweltschutz ist das Ziel eine Reduktion der Stickstoff- und Phosphorüberschüsse. Um gleichzeitig die Ziele bei der Versorgungssicherheit zu erreichen, müssten die Stickstoff- und die Phosphoreffizienz gesteigert werden, schreibt der Bundesrat. Dadurch verringerten sich die umweltbelastenden Verluste an Ammoniak und Nitrat; und Phosphor werde schonender genutzt.
Die Milchzulagen für verkäste Milch und für Fütterung ohne Silage sollen bis zu einer vollständigen Öffnung des Milchmarktes gegenüber der EU weitergeführt werden. Für die Ausrichtung der Zulage soll neu ein Mindestfettgehalt festgelegt werden.
Zudem soll die Gesetzesgrundlage für Milchkaufverträge angepasst werden. Die Branchenorganisation des Milchsektors soll einen Standardmilchkaufvertrag mit gewissen Mindestvorgaben bezüglich Menge, Preis und Laufzeit beschliessen.