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Bundesrat vertagt Entscheid zur AP 2017 wegen Verkäsungszulage

Eigentlich hätte der Bundesrat am Mittwoch die Botschaft zur Agrarpolitik 2014–2017 verabschieden sollen. Doch es gab Differenzen über die Frage, ob die Verkäsungszulage von 15 Rappen ins Gesetz geschrieben werden soll.

Daniel Etter Samuel Krähenbühl |

 

 

Eigentlich hätte der Bundesrat am Mittwoch die Botschaft zur Agrarpolitik 2014–2017 verabschieden sollen. Doch es gab Differenzen über die Frage, ob die Verkäsungszulage von 15 Rappen ins Gesetz geschrieben werden soll.

Das Ritual ist bereits bekannt: Alle Jahre wieder will der Bundesrat die Verkäsungszulage von aktuell 15 Rappen kürzen, weil rund 30 Millionen zu wenig im Budget eingestellt sind. Doch mit gleicher Regelmässigkeit erhöht das Parlament das Budget, damit die Verkäsungszulage auf gleicher Höhe bleibt. Der Grund für  das Hin und Her ist, dass die Beitragshöhe für verkäste Milch auf Verordnungs- und nicht Gesetzesebene geregelt ist.

Ins Gesetz oder nicht?

Damit die alljährlichen Diskussionen um die Verkäsungszulage verstummen, wurde im Zusammenhang mit der geplanten Neuausrichtung der Agrarpolitik (AP 2017) gefordert, die Höhe der Verkäsungszulage gesetzlich festzulegen. 

Dem Vernehmen nach hat das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) dem Bundesrat nun aber vorgeschlagen, auf die gesetzliche Verankerung der Beitragshöhe zu verzichten. Offenbar hat dies im Gesamtbundesrat zu Diskussionen geführt.  Die einen Bundesräte wollten die Verkäsungszulage von 15 Rappen ins Gesetz schreiben und den Kredit dauerhaft erhöhen, die anderen nicht. Weil in dieser Frage keine Einigung gefunden werden konnte, verschob der Bundesrat die weitere Beratung der Botschaft zur  AP 2017 auf nächsten Mittwoch.

BLW will nichts sagen

Offiziell wollte das BLW keine Stellung zu den Gründen über die Vertagung des Entscheids im Bundesrat  nehmen. Die Zeit hätte nicht ausgereicht, um die Botschaft zu Ende zu diskutieren. Und ob die Botschaft nächsten Mittwoch dann tatsächlich schon verabschiedet werden kann, ist offenbar auch nicht sicher.

Jetzt noch Weichen stellen

«Für die Käsebranche wäre es sehr wichtig, dass die Beitragshöhe der Verkäsungszulage gesetzlich festgelegt wird. So müsste nicht jedes Jahr eine Senkung befürchtet werden», sagt Fromarte-Direktor Jacques Gygax. Er weist darauf hin, dass die Verkäsungszulage eine Kompensation für den fehlenden Grenzschutz sei und dass diese Stützung gerade in Zeiten mit Währungsnachteilen entscheidend für das Käseland Schweiz sei. Deshalb hofft er, dass der Bundesrat jetzt die Zeichen der Zeit erkenne und die Weichen richtig stelle.

Mindestfettgehalt kommt

Im Zusammenhang mit der Verkäsungszulage fordern Käser und bäuerliche Kreise auch, dass ein Mindestfettanteil als Eintrittsschwelle eingeführt wird. Diese soll verhindern, dass billiger Magerkäse gestützt wird, der  den Buttermarkt belastet. Es scheint, als wäre die Fetteintrittsschwelle unbestritten, so dass sie mit der AP 2017 eingeführt werden kann. Diese Massnahme würde auch das Budget entlasten.

Ausbildung

Ein zentrales Element der Botschaft zur AP 2017 ist, dass der Nebenerwerbskurs, sprich die «Schnellbleiche» nicht mehr als Eintretenskriterium anerkannt wird. Wer in Zukunft direktzahlungsberechtigt sein will, braucht den Fähigkeitsausweis (LAP2), die Attestausbildung oder eine höhere landwirtschaftliche  Ausbildung. Wer aber heute Direktzahlungen  kriegt, dem werden sie trotz fehlender Ausbildung nicht gestrichen.

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