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Bundesrat will 100 Kläranlagen aufrüsten

Damit auch kleinste Verunreinigungen des Wassers nicht in Seen und Flüsse gelangen, will der Bundesrat rund 100 Kläranlagen aufrüsten. Das kostet rund 1,2 Milliarden Franken. Drei Viertel davon sollen über eine neue Abgabe über 20 Jahre finanziert werden.

 

 

Damit auch kleinste Verunreinigungen des Wassers nicht in Seen und Flüsse gelangen, will der Bundesrat rund 100 Kläranlagen aufrüsten. Das kostet rund 1,2 Milliarden Franken. Drei Viertel davon sollen über eine neue Abgabe über 20 Jahre finanziert werden.

Sogenannte Mikroverunreinigungen mit Substanzen wie Medikamenten oder Hormonen können schon in geringsten Mengen eine Gefahr für Tiere und Pflanzen in Gewässern bedeuten. Mit einer weiteren Reinigungsstufe bei den Abwasserreinigungsanlagen (ARA) lassen sich solche Schadstoffe zu einem grossen Teil eliminieren, wie das Bundesamt für Umwelt in einer Mitteilung vom Donnerstag schreibt. 

Ein Siebtel muss nachrüsten

Der Bundesrat will nun handeln. Rund 100 von 700 ARA in der Schweiz sollen die zusätzliche Stufe einbauen müssen. Es handelt sich dabei um grosse Anlagen in dicht besiedeltem Gebiet sowie solche im Einzugsgebiet von Seen und Gewässern. 

75 Prozent der Investitionskosten für die Aufrüstung sollen über eine gesamtschweizerische Finanzierungslösung gedeckt werden. Dabei fallen maximal 9 Franken pro Einwohner und Jahr über 20 Jahre an. Der Bundesrat verabschiedete eine entsprechende Botschaft mit Änderungen des Gewässerschutzgesetzes. 

Verursachergerechte Finanzierung verlangt 

Ein erster Anlauf des Bundesrates war vor zwei Jahren gescheitert. Der Handlungsbedarf war bereits damals unbestritten - doch die vorgeschlagene Finanzierung wurde nicht goutiert. Der Bund wollte die Investitions- und Betriebskosten auf die Inhaber der Kläranlagen abwälzen, was als nicht verursachergerecht kritisiert wurde. Besonders die Kantone lehnten diesen Mechanismus ab. 

Der neue Mechanismus mit einer Abgabe an die ARA pro Einwohner führt dazu, das der Bund jährlich rund 45 Millionen Franken erhalten soll - und damit die Umrüstung finanziert. Unterstützen will er nur Projekte, die wirtschaftlich sind, dem Stand der Technik entsprechen und einen sachgemässen Gewässerschutz gewährleisten. 

Anreiz für rasches Handeln 

Für die Kläranlagen-Betreiber will der Bundesrat einen Anreiz schaffen, damit diese die neue Reinigungsanlagen möglichst rasch einbauen. Sobald die Arbeiten abgeschlossen sind, sollen die ARA von der Abwasserabgabe befreit werden. Je nach Methode können mit dem Einsatz von Aktivkohle oder Ozon 80 Prozent der Mikroverunreinigungen eliminiert werden. Das Ziel ist, dass nur noch halb so viele organische Spurenstoffe in Seen und Flüsse gelangen wie bis anhin. 

Laut Bundesamt für Umwelt werden in der Schweiz rund 30'000 synthetische organische Stoffe verwendet. Sie kommen unter anderem in Arzneimitteln, Lebensmitteln, Reinigungsmitteln, Baumaterialien, Anstrichen oder Körperpflegeprodukten vor. Sie gelangen über Regen- oder Abwasser in die Gewässer, wo sie Wachstum und Fortpflanzung von Wasserlebewesen schädigen.

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