Die Schweiz soll der Aarhus-Konvention beitreten, die den Zugang zu Umwelt-informationen regelt. Dies hat der Bundesrat am Mittwoch beschlossen. Er hat die Botschaft zur Ratifizierung der Konvention zuhanden des Parlaments verabschiedet.
Die Schweiz hatte die Aarhus-Konvention bei deren Verabschiedung im Jahr 1998 unterzeichnet. Für die Ratifizierung seien nur wenige Anpassungen im schweizerischen Recht nötig, schreibt das Bundesamt für Umwelt (BAFU) in einer Mitteilung.
Vorbehalt bei radioaktiver Strahlung
Eine nötige Änderung will der Bundesrat jedoch nicht vornehmen: Er schlägt vor, dass die Schweiz beim Beitritt zur Konvention einen Vorbehalt anbringt. Es geht dabei um radioaktive Strahlung. Diese ist in der Schweiz vom Beschwerderecht der Umweltorganisationen ausgenommen.
Die Konvention aber verlangt ein entsprechendes Beschwerderecht, weshalb die Schweiz einen Vorbehalt anbringen muss. Angesichts des Entscheids, mittelfristig aus der Atomenergie auszusteigen, sei die Bedeutung des Vorbehalts indes beschränkt, hält das BAFU fest.
Einsichtsrecht für Bürger
Die Konvention will generell den Zugang zu Umweltinformationen verbessern: Bürger sollen Dokumente bei Behörden einsehen können. Mit dem Öffentlichkeitsgesetz, das seit Mitte 2006 in Kraft ist, sei ein solches Einsichtsrecht auf Bundesebene bereits sichergestellt, schreibt das BAFU. Auch habe die Mehrheit der Kantone entsprechende Gesetze erlassen.
Die Konvention verlangt weiter, dass sich Betroffene bei umweltrelevanten Bewilligungsverfahren beteiligen können. Hier sind laut BAFU kleinere Anpassungen nötig. So soll der Umweltverträglichkeitsbericht neu eine Zusammenfassung der wichtigsten vom Gesuchsteller geprüften Varianten enthalten.
Der Bundesrat zeigt sich überzeugt, dass mit dem Beitritt der Schweiz zur Konvention der Vollzug des Umweltrechts verbessert wird. Das wiederum wirke sich positiv auf den Zustand der Umwelt aus.