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Bundesrat will Gentech-Moratorium verlängern

lid/mge |

 

Das Moratorium für den Anbau gentechnisch veränderter Organismen (GVO) in der Landwirtschaft soll bereits zum vierten Mal verlängert werden. Das möchte der Bundesrat.

 

In der Schweiz dürfen gentechnisch veränderte Organismen (GVO) nur zu Forschungszwecken angebaut werden. Seit der Annahme einer entsprechenden Volksinitiative im Jahr 2005 gilt hierzulande ein Moratorium für die Verwendung von GVO in der Landwirtschaft. Das Parlament hat dieses Moratorium dreimal verlängert, letztmals bis Dezember 2021. Der Bundesrat beantragt nun eine weitere Verlängerung bis Ende 2025, wie es in einer Mitteilung des Bundesrates heisst.

 

Es bestehe weder seitens der Landwirtschaft noch bei den Konsumentinnen und Konsumenten ein Interesse daran, das Moratorium aufzuheben. Zudem lägen aktuell noch zu wenige Kenntnisse über die neuen gentechnischen Verfahren vor, um den Vollzug des Gentechnikgesetzes (GTG) umfassend regeln zu können.

 

Die Vernehmlassung zur Verlängerung dauert bis zum 25. Februar 2021.

 

 

 

 

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