Das Gesetz aus dem Jahre 1982 genügt den Anforderungen für eine zeitgemässe Krisenvorsorge nicht mehr. Deshalb hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Totalrevision des Bundesgesetzes über die wirtschaftliche Landesversorgung eröffnet. So soll neu rascher gezielter und flexibler auf drohende oder bereits eingetretene Krisensituationen reagiert werden können.
Der Bundesrat hält in seinem Communiqué am Mittwoch fest, dass die wirtschaftliche Landesversorgung (WL) sich laufend den „aktuellen Herausforderungen“ angepasst habe. Nun bestehe aber Revisionsbedarf auf Gesetzesebene. Die Globalisierung und die hohe Dynamik moderner Versorgungsprozesse würden eine raschere Reaktion auf Störungen verlangen.
Pflichtlagerhaltung soll beibehalten werden
Die Revision strebt gemäss dem Bundesrat keinen „grundlegend neuen Ansatz zur Versorgungssicherung an“. Bewährte Prinzipien und Instrumente wie die Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Staat oder die Pflichtlagerhaltung werden beibehalten.
Im Fokus stehen die Beschleunigung der Abläufe im Krisenfall sowie der präventive Beitrag zur Versorgungssicherung. „Unabhängig von den Ursachen einer Krise muss die WL bei drohenden oder bereits eingetretenen schweren Mangellagen, die das ganze Land betreffen, rasch und gezielt eingreifen können“, heisst es. Die Schäden für die Wirtschaft sollen so minimiert oder verhindert werden. Die Rechtsetzungsverfahren und der Vollzug von Bewirtschaftungsmassnahmen sollen beschleunigt werden.
WL soll Beitrag zur Widerstandsfähigkeit der Infrastrukturen leisten
Die WL soll künftig bereits in Zeiten ungestörter Versorgung einen Beitrag zur Widerstandsfähigkeit der Infrastrukturen leisten. Dies gelte insbesondere für Telekommunikation, Transportlogistik oder auch die Stromversorgung, schreibt der Bundesrat. Massnahmen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit hätten gleichzeitig positive Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Schweiz und die Bevölkerung. „Krisenresistente Versorgungsprozesse bedeuten, dass die Wirtschaft in der Schweiz auch unter erschwerten Bedingungen weiter funktionieren kann“, betont der Bundesrat.
Der Bund soll auch künftig nur unterstützend eingreifen, die zentrale Rolle hätte die Wirtschaft inne. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis am 31. Mai 2013.