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Carna Grischa: Nachlassstundungs-Frist verlängert

Der Bündner Fleischhändler Carna Grischa geht zwei weitere Monate in die provisorische Nachlassstundung. Einem entsprechenden Antrag gab der Präsident des zuständigen Bezirksgerichts Landquart am Freitag statt.

sda |

 

 

Der Bündner Fleischhändler Carna Grischa geht zwei weitere Monate in die provisorische Nachlassstundung. Einem entsprechenden Antrag gab der Präsident des zuständigen Bezirksgerichts Landquart am Freitag statt.

Die Verlängerung der Frist um zwei Monate sei von Carna Grischa beantragt und vom Richter bewilligt worden, sagte der externe Sanierer der Firma, Martin Niederberger, auf Anfrage zu einer Meldung von blick.ch. Laut Niederberger wurde die Firma unter seiner Leitung weitgehend umgebaut und auf ein neues Fundament gestellt.

Diese Anstrengungen müssten sich nun in Zahlen niederschlagen, betonte Niederberger. Der Beweis müsse erbracht werden, dass die Unternehmung fit für die Zukunft sei. Nur dann mache der Abschluss eines Nachlassvertrages mit den Gläubigern Sinn. Der Fleischhändler war letzten November wegen Falschdeklarationen in die Schlagzeilen und dann ins Visier der Bündner Staatsanwaltschaft geraten. Die polizeilichen Ermittlungen sind unterdessen abgeschlossen. Der Fall liegt nun zur weiteren Bearbeitung vollständig bei der Staatsanwaltschaft, wie es dort auf Anfrage hiess.

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