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Cassis-de-Dijon: BR will Lebensmittel nicht ausnehmen

Der Bundesrat will Lebensmittel nicht vom Cassis-de Dijon-Prinzip ausnehmen. Er stellt sich gegen eine Gesetzesvorlage, welche die Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK) auf Basis einer parlamentarischen Initiative ausgearbeitet hat.

 

 

Der Bundesrat will Lebensmittel nicht vom Cassis-de Dijon-Prinzip ausnehmen. Er stellt sich gegen eine Gesetzesvorlage, welche die Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK) auf Basis einer parlamentarischen Initiative ausgearbeitet hat.

Die Wirtschaftskommissionen beider Räte hatten sich für die Initiative von Bauernverbandsdirektor und FDP-Nationalrat Jacques Bourgeois ausgesprochen. Nach ihrem Willen sollen Lebensmittel aus der EU in der Schweiz nicht mehr ohne weitere Auflagen verkauft werden dürfen. Mit der heutigen Regelung drohe eine Verwässerung der Schweizer Qualitätsstandards, befand die Mehrheit.

Verzicht verstärkt Einkaufstourismus

Der Bundesrat dagegen will am Cassis-de-Dijon-Prinzip auch für Lebensmittel festhalten. Dieses fördere die Wettbewerbsintensität und trage dazu bei, die Hochpreisinsel Schweiz zu bekämpfen, argumentiert er. Ein Verzicht auf das Cassis-de-Dijon-Prinzip bei Lebensmitteln würde dem Einkaufstourismus weiter Vorschub leisten.

Den Anliegen der Initiative könne Rechnung getragen werden, ohne eine Ausnahme für Lebensmittel zu schaffen, hält der Bundesrat fest. Er weist ausserdem darauf hin, dass eine Änderung in der Vernehmlassung mehrheitlich abgelehnt worden sei.

Von Beginn weg umstritten

Das Cassis-de-Dijon-Prinzp wurde in der Schweiz 2010 eingeführt. Bestimmte nach Vorschriften der EU hergestellte Produkte dürfen damit auch in der Schweiz unverändert in Verkehr gebracht werden. Nach ausländischen Vorschriften hergestellte Lebensmittel bedürfen indes einer zusätzlichen Bewilligung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, bevor sie in der Schweiz in Verkehr gebracht werden dürfen.

Ein Komitee um den Genfer Winzer Willy Cretegny hatte erfolglos das Referendum dagegen ergriffen. Unterstützt wurde es sowohl von der Grünen Partei als auch von der SVP. Dennoch gelang es dem Komitee nicht, 50'000 Unterschriften zu sammeln.

In der Folge lancierten die Gegner des Cassis-de-Dijon-Prinzips eine Volksinitiative, um die Schweizer Landwirtschaft vor der ausländischen Konkurrenz schützen. Auch dieses Vorhaben scheiterte aber, die Initiative kam nicht zustande. Über die Gesetzesvorlage der Nationalratskommission werden nun die eidgenössischen Räte entscheiden.

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