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Ceta: Linksfraktion bekämpft Abkommen

Die Linke im Bundestag hat den Versuch gestartet, die deutsche Zustimmung zum Freihandelsabkommen Ceta in letzter Minute vor dem Bundesverfassungsgericht zu verhindern. Dazu wurde am Freitag ein Eilantrag in Karlsruhe eingereicht.

 

 

Die Linke im Bundestag hat den Versuch gestartet, die deutsche Zustimmung zum Freihandelsabkommen Ceta in letzter Minute vor dem Bundesverfassungsgericht zu verhindern. Dazu wurde am Freitag ein Eilantrag in Karlsruhe eingereicht.

Die Bundesregierung habe die Auflagen der Verfassungsrichter für eine Zustimmung nicht erfüllt, erklärten die Fraktionschefs Sahra Wagenknecht und Dietmar Bartsch in Berlin.

Antrag wird geprüft

Die 28 EU-Staaten wollten dem Abkommen der EU mit Kanada bis um 24.00 Uhr am Freitag ihre offizielle Zustimmung erteilen. Das passiert in einem schriftlichen Verfahren. Der Eilantrag zielt darauf ab, den deutschen Vertreter an dieser Zustimmung zu hindern.

Ein Sprecher des Verfassungsgerichts bestätigte in Karlsruhe den Eingang des Eilantrags, der der Nachrichtenagentur dpa vorliegt. Der Antrag werde geprüft. Ob darüber noch am Freitag entschieden wird, war unklar. Unbekannt war auch, ob Deutschland Ceta womöglich bereits zugestimmt hat. Über die Zustimmungen einzelner Staaten wird nicht informiert. Nur das Gesamtergebnis wird am Ende mitgeteilt. Ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums sagte auf Anfrage nur, das schriftliche Verfahren sei eingeleitet. «In Kürze werden wir eine Entscheidung im Rat haben.» Zu dem Eilantrag äusserte er sich nicht.

Organ- und Verfassungsklage eingereicht

Vorbeugend hat die Linksfraktion zusätzlich einen Hilfsantrag eingereicht. Dieser soll gelten, falls die vorläufige Anwendung von Ceta zum Zeitpunkt der Karlsruher Entscheidung bereits beschlossen ist. In diesem Fall sollen die Verfassungsrichter die Bundesregierung verpflichten, Ceta zu einem späteren Zeitpunkt zu blockieren, nämlich bevor Kanada über die Zustimmung des EU-Parlaments unterrichtet wird.

Die Linke-Abgeordneten haben gegen Ceta Organ- und Verfassungsklage eingereicht. Daneben gibt es drei weitere Verfassungsbeschwerden. Abschliessend wird über diese Klagen erst in einem Hauptsacheverfahren entschieden. Auf mehrere Eilanträge hin hatte sich der Zweite Senat in Karlsruhe aber bereits in einer Verhandlung am 12. Oktober mit Ceta beschäftigt und tags darauf ein Urteil verkündet.

Mit diesem Urteil hatten die Richter Ceta grundsätzlich grünes Licht erteilt, für die deutsche Zustimmung aber drei Bedingungen formuliert. Unter anderem muss sichergestellt sein, dass Deutschland im Zweifel aus dem Abkommen wieder herauskommt. Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel hatte in Karlsruhe zugesagt, diese Auflagen einzulösen. Aus Sicht der Linken ist das aber nicht passiert.

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