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CH: 30'000 historische Gärten systematisch erfasst

In der Schweiz liegt erstmals eine Liste aller historischen Gärten und Anlagen vor. Sie umfasst 30'000 Objekte in privatem und öffentlichem Besitz und ist in 20-jähriger Arbeit erstellt worden.

sda |

 

In der Schweiz liegt erstmals eine Liste aller historischen Gärten und Anlagen vor. Sie umfasst 30'000 Objekte in privatem und öffentlichem Besitz und ist in 20-jähriger Arbeit erstellt worden.

100 Laien und Fachleute waren seit 1995 an der Arbeit, um alle wichtigen Gärten und Parks aus der Zeit vor dem Jahr 1960 zu erfassen. Das gaben Vertreter von ICOMOS Schweiz und des Bundesamts für Kultur (BAK) am Freitag in einem der Listen-Objekte bekannt: im Garten des historischen Berner von Wattenwyl-Hauses.

Bern hat am meisten Gärten

ICOMOS ist der Internationale Rat für Denkmäler und historische Stätten und vereinigt an Denkmälern tätige Fachleute wie Architekten, Denkmalpfleger und Restauratoren. Im Kanton Waadt sind kürzlich die letzten historischen Gärten erfasst worden, nun ist die Liste auf der Internetseite von ICOMOS Schweiz publiziert worden.

Sie zeigt, dass Bern der Kanton mit den meisten historischen Gärten und Anlagen ist: Er besitzt deren 6155. Brigitte Nyffenegger von der ICOMOS-Arbeitsgruppe Gartendenkmalpflege erklärt dies mit der grossen Zahl von Bauerngärten und Landsitzen in diesem Kanton. Auch Tessin (4649), St. Gallen (3990) und Waadt (3278) haben laut dieser Liste viele historische Gärten und Parks. Am wenigsten sind es in Basel-Landschaft (78).

Nicht rechtsverbindlich

Angesichts des zunehmenden Siedlungsdrucks ist es laut ICOMOS und BAK wichtig, dass historische Gärten und Parkanlagen geschützt werden. Die ICOMOS-Liste ist aber nicht rechtsverbindlich. ICOMOS Schweiz und BAK haben vor diesem Hintergrund einen Leitfaden mit dem Titel «Gartendenkmäler in der Planung» erarbeitet. Dieser wird nun an Behörden und Fachleute verschickt. Er soll aufzeigen, wie historische Gärten und Anlagen planerisch und rechtlich langfristig geschützt und erhalten werden können.

Gemäss diesem Leitfaden unterscheiden sich die Instrumente für den Schutz der Anlagen von Kanton zu Kanton. In vielen Kantonen ist ein Inventar die Voraussetzung für die Bezeichnung von historischen Gärten und Anlagen als «Denkmäler». Im Leitfaden ist auch von Schutzverfügungen und -verordnungen die Rede.

Schutz steht erst am Anfang

Laut Eduard Müller, dem Präsidenten der ICOMOS-Landesgruppe Schweiz, haben bereits einige Kantone aufgrund der ICOMOS-Liste Inventare historischer Gärten aufgebaut, so etwa Uri. Der Schutz der historischen Gärten stehe dennoch in der Schweiz erst am Anfang. Inventare von schützenswerten Gärten und Anlagen kennen laut dem neuen Leitfaden etwa die Städte Zürich und Lausanne. Im Zonenplan von Lausanne bilden die Gärten und Parks meist eigene Zonen.

Wird ein historischer Garten oder Park einem rechtsverbindlichen Inventar zugeordnet, kann dies laut Nyffenegger und Müller für den Besitzer Nutzungseinschränkungen bedeuten - aber auch Subventionen für den Erhalt der Anlage. Das sei genau gleich wie beim Gebäude-Denkmalschutz.

Bundesamt für Kultur hilft

Das Bundesamt für Kultur will nun mit ideeller und finanzieller Unterstützung Gemeinden beim Erhalt der historischen Gärten und Anlagen unter die Arme greifen. Das sagte BAK-Vorsteherin Isabelle Chassot an der Medienkonferenz vom Freitag.

Das BAK - und zahlreiche andere Organisationen und Institutionen - hatten ICOMOS schon bei der Erarbeitung der Liste unterstützt.

www.icomos.ch/gartendenkmaeler

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