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Checken vor Güllen

 

Wenn die Güllelager langsam voll werden und der Februar fortschreitet, stellt sich jedes Jahr die Frage, ob man schon güllen darf. Klare Regeln und Checklisten helfen beim Entscheid. Denn zu früh ist illegal.

 

Der viele Niederschlag des Winters hat die Güllelager gefüllt. So stehen auch heuer wieder wie jeden Februar zahlreiche Tierhalter vor vollen Löchern und möchten, sobald der Schnee weg und die arktische Kälte vorüber ist, Platz schaffen.

 

Während sieben Tagen über 5°C

 

Allerdings ist die Zeit zum Ausbringen der «Bschütti» noch nicht gekommen, denn grundsätzlich sollte diese erst auf die Wiesen und Äcker, wenn die Vegetation die Nährstoffe auch aufnehmen kann – sprich, wenn das Graswachstum eingesetzt hat.

 

«Während der Vegetationsruhe darf keine Gülle ausgebracht werden», schreibt das Amt für Landwirtschaft und Wald des Kantons Luzern stellvertretend für die Rechslage in der gangen Schweiz. «Gülle darf erst ausgebracht werden, wenn die Durchschnittstemperatur während sieben Tagen über 5°C liegt.» Dann ist  definitionsgemäss das Ende der Vegetationsruhe erreicht (siehe Kasten).

 

Temperatur und Boden

 

Allerdings sind die Tagesmitteltemperaturen nicht immer einfach einzuschätzen. Das Amt für Landwirtschaft und Wald des Kantons Luzern gibt den Tipp, zur Abschätzung der Durchschnittstemperaturen auf  Agrometeo die eigene Region aufzurufen. Seien nur Tages-Minimal- und Tages-Maximalwerte verfügbar, könne der entsprechende Mittelwert zur Beurteilung verwendet werden.

 

Bevor man das Fass anhängt oder die Verschlauchung auslegt, sollte man sich laut dem Luzerner Landwirtschaftsamt über den Bodenzustand informieren. Ist der Boden gefroren, wassergesättigt oder schneebedeckt, gilt ein Güllverbot.

 

Checklisten

 

Man kann sich auch anhand von Checklisten absichern. Der Kanton Aargau oder auch das Amt für Landwirtschaft und Natur des Kantons Zürich haben solche Checklisten für das «Ausbringen von Gülle und Mist im Winter» erstellt. Die Listen führen durch die wesentlichen Punkte, die bei der Ausbringung von Hofdünger im Winter berücksichtigt werden müssen. Bei der Bejahung von mindestens einem der folgenden Kriterien ist der Gülleneinsatz untersagt, da ein zu grosses Abschwemmungs- oder Auswaschungsrisiko besteht:

 

  • Ist der Boden wassergesättigt? Unter diesen Umständen ist der Boden nicht saugfähig, da die Poren mit Wasser gefüllt sind. Der Boden fühlt sich breiig an und ist leicht knetbar.
  • Ist der Boden gefroren? Ein Schraubenzieher lässt sich an mehreren Stellen der Parzelle mit der flachen Hand nicht in den Boden stossen.
  • Ist der Boden schneebedeckt? Eine geschlossene Schneedecke ist vorhanden, der Schnee bleibt länger als einen Tag liegen.
  • Gibt es starke oder anhaltende Niederschläge? Intensiv-Niederschläge (über 20mm in 24 Stunden) sind vor ein bis zwei Tagen erfolgt, dauern an oder sind in weniger als drei Tagen zu erwarten.

 

Können alle Punkte verneint werden, steht dem Hofdüngeraustrag laut der Zürcher Liste grundsätzlich nichts im Weg – sofern man bei der Wahl der Parzellen mit Bedacht vorgeht und die Güllemenge den Boden- und Kulturverhältnissen anpasst.

 

Früh vor Weide

 

Bei der Liste des Kantons Aargau werden – sofern die oben erwähnten Kriterien alle verneint werden können – zusätzlich die Bedürfnisse der Kulturen beurteilt. Natur- und Kunstwiesen, Zwischenfutter, Raps und gut entwickeltes Wintergetreide müssen kurz vor Vegetationsbeginn stehen, winterharte Gründüngungen grün und nicht abgefroren sein.

 

Aufgrund geeigneter Befahrbarkeit des Bodens müssen Verdichtungsschäden kurz vor Vegetationsbeginn vermieden werden können, und es wird ein frühzeitiger Einsatz organischer Dünger vor Weidegang oder eine Stickstoffdüngung bei Kulturen unter Vlies benötigt.

 

Sieben Tage in Folge

 

Die Vegetationsruhe umfasst denjenigen Zeitraum des Jahres, in dem die Pflanzen fotosynthetisch nicht aktiv sind, also nicht wachsen, nicht blühen und nicht fruchten. Einen Nährstoffbedarf haben die Pflanzen in dieser Zeit nicht. Die Vegetationsruhe endet, wenn der siebte nacheinanderfolgende Tag eine Tagesmitteltemperatur von mindestens 5°C aufweist. Für die Berechnung des Tagesmittels werden die über 24 Stunden gemessenen Temperaturwerte gemittelt. Diese Definition ist amtlich abgesegnet. sum

 

Weitere Punkte

 

Trifft mindestens ein Punkt zu, ist der Austrag von flüssigen Hof- und Recyclingdüngern in Eigenverantwortung und bodenschonend (Breitreifen, Verschlauchung) möglich, sofern er auf ebene, tiefgründige Parzellen (keine Hang- und Muldenlagen) erfolgt, keine potenziell hohe Abschwemmungsgefährdung besteht, die Ausbringmenge mit maximal 20m3/ha den Boden- und Kulturverhältnissen angepasst wird, vorsichtig vorgegangen bei drainierten Parzellen und genügend Abstand von Entwässerungsschächten gehalten wird und nicht in Grundwasserschutzzonen und Gewässernähe gegüllt wird.

 

Weitere Merkpunkte: maximal zwei Wochen vor der Saat einer Frühjahrskultur, falls keine Futternutzung erfolgt, und maximal einen Monat vor Weidebeginn.

 

Weniger Verluste

 

Auch wenn es erst Ende Monat erfolgt: Ein frühes Güllen hat auch Vorteile. Die rasche Stickstoffumwandlung bei Vegetationsstart führt zu weniger Ammoniakverlusten.

 

Checklisten: www.strickhof.ch, -> «Merkblatt Gülle». www.ag.ch, -> «Hof- & Recyclingdünger». Temperaturen: www.agrometeo.ch.

Kommentare (29)

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  • König Hans Peter | 10.10.2022
    wir sind in einem Wohnquartier in Reinach AG. Es gibt mehrere Wiesen je ca 2500m2 zwischen den Häusern und da wird regelmässig 4-5 mal gegüllt por Jahr. Es wird nichts angepflanzt, ab und zu gemäht, die Wiesen bleibt wie sie sind aber es stinkt je nach Wind tagelang erbärmlich, muss man das dulden oder gibt es ein Verbot ?
  • Beer Adrian | 24.02.2021
    Komisch, ein Grossteil der Schweizer Bevölkerung ernährt sich von der Landwirtschschaft. Die Lebensmittel dürfen nichts kosten, die Direktzahlungen werden vergönnt...
    In allen Branchen gibts die Teuerung jedes Jahr nur in der Landwirtschaft wird alles billiger.
    Sie dürfen gerne auf meinen Betrieb kommen, entscheidungen treffen und verantwortung übernehmen.
  • BioBergbauer | 23.02.2021
    Die Kapazität der Güllelager vergrößern damit 1-2 monate mehr Spilraum lässt würde auch nicht Schaden. Im Berggebiet ist keine Seltenheit das von Anfang Oktober bis Anfang April nichts lauft mit Hofdünger ausbringung. Im Talgebit wäre der Begriff Gülleentsorgung Treffender, keine Seltenheit wen im Dezember noch gülle ausgebracht wird und im Februar schon wider begonnen wird.
    • Fritzli | 13.02.2023
      Das was im Tal gedüngt wird, hat nicht's mit Gülle entsorgen zu tun, bei den Erträgen welche heute auf einer intensiven Wiese geerntet werden, ist die ausgebrachte Nährstoffmenge in den meisten Fällen gerechtfertigt. Ausserdem gibt es teils bald keine Vegetationsruhe mehr, wodurch die Pflanzen bald das ganze Jahr über Nährstoffe aufnehmen können.
      Nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Ich als Talbauer kritisiere auch nicht, wie in den Bergen landwirtschaft betrieben wird..
  • Tamara | 17.02.2021
    Schon krass dass, obwohl das Auffangbecken schon überläuft, etwas Gülle ausbringen eine Straftat ist, aber den Rest vom Jahr darf man Kunsttdünger, Pestizide und was weiss ich alles auf die Felder sprühen. Dann zur Krönung noch den ganzen Winter Salz rumstreuen.. Das Alles weiss ja, es darf nicht in den Boden und ins Wasser.. Schon klar.. Aber etwas Gülle raus ist ein Problem..??? Teuer natürliches entsorgen, teuer Kunstdünger kaufen.. Wer profitiert? Der Bauer? Wohl kaum!
  • Roth H. | 16.02.2021
    Meine Meinung ist, dass man den Bauern viel zuviel sagt was sie machen müssen. Das sind die grünen, die wissen alles besser. Das gibt sicher Bauern und Bauern wie überall. Wegen der Gülle ausbringen ist so eine sache. Früher hat das Amt für Umwelt geschrieben, dass die Bauern die Gülle auf den Schnee ausbringen soll damit die Vögel etwas zu fressen haben. Aber eben machten wir ja alles falsch!! (Bin 66ig) Der Großvater sagte dazumal studierte haben wir genug ader zuwenig "gschidi"
    • Max F. | 16.02.2021
      Nein, es sind nicht die Grünen, sondern mittlerweile die Mehrheit der CH-Bevölkerung, welche die Nase voll hat die massiven Umweltschäden der teilweise verantwortungslosen Landwirte länger in Kauf zu nehmen und ihre eigene Lebensqualität beeinträchtigt sehen. Die Bevölkerung wird ihre Meinung in den anstehenden Abstimmungsvorlagen zum Ausdruck bringen wenn nicht endlich von Seiten der Bauernorganisationen mit dem ewigen Mauern gegen Verbesserungen aufgehört wird.
      • Evelyn Zürcher | 17.02.2021
        Wenn man es sich so überlagt, eigentlich schon hirnrissig. über 50% der Einkommen der Bauern zahlt die Gemeinschaft via Subventionen, sprich die Schweizer Bevölkerung, aber dennoch ist ihnen ihr Einkommen wesentlich wichtiger als die Gesundheit aller. So habe ich das noch gar nie betrachtet...... 8-)
        • Beat Furrer | 17.02.2021
          @Evelyn Zürcher: Das sind nicht Subventionen, sondern Direktzahlungen und sind der Ausgleich für das hohe Lohnniveau in der Schweiz. Die Lebensmittelpreise sind deshalb sehr niedrig (früher gab man 30% des Einkommens für das Essen aus, heute viel weniger). Den Landwirten ist die Gesundheit wichtig. Es ist eine Unterstellung zu sagen, dass die Landwirte mit Güllen die Gesundheit der Leute schädigen. Die Güllenunfälle haben in den letzten Jahren stark abgenommen.
          • Othmar Bernet | 23.02.2021
            Bat Furrer/Deine Aussage:,,Den Landwirten ist die Gesundheit wichtig,, Du bist doch der , der immer wettert wenn jemand von Gülle aufbereiten rededet, anscheinend stickt deine Schweinemast-Muttkuh-Gülle nicht und verusacht keine Umweltverschmutzung. Wenn das so wäre dann wärst du ja perfekt! Nur glaube ich nicht dass das so bei Dir aber davon reden wie wichtig Dir Gesundheit ist. Da nützt auch der Schleppschlauch herzlich wenig. Du musst glaube ich mehr überlegen beim schreiben....!!!
          • Beat Furrer | 24.02.2021
            Othmar, habe ich je gegen Güllezusätze geredet? Ich bin für Güllezusätze. Aber jeder soll das selber entscheiden. Wenn du meine Kommentare genauer lesen würdest und nichts hineininterpretieren würdest, würde das viele Worte sparen und Missverständnisse vermeiden. Ich bin vor allem gegen Regulierungen, die die Landwirte nur unnötig gängeln.
          • Peter Müller | 03.03.2021
            Den Landwirten ist nur die eigene Gesundheit (im Geldsäckel) wichtig. Wenn ich die Sauordnung bei einigen Landwirtschaftbetrieben anschaue und von denen ich vielleicht noch Milch konsumieren soll kommt mir das K.......Zen.
      • Beat Furrer | 17.02.2021
        @Max F.: Sie drohen - wie ein Grüner und Umwelt-Fanatiker - mit der Abstimmung vom 13. Juni. "Ergebt euch unseren Regulierungen, sonst werden wir euch zwingen.". Die Umwelt hat sich in den letzten Jahren stark verbessert. Gülleunfälle gibt es viel seltener als früher. Ihre Polemik, Max F., verrät Sie.
      • e Büürin | 22.02.2021
        Wenn richtig argumentiert würde, müsste jeder "Normalbürger", der seine Fahr- und Flugmeilen jährlich abspult , schleunigst seinen Mund halten. Haben wir doch unlängst gesehen, wo die grossen Klimasünder hocken: Jeder, der Verbrennungsmotoren benutzt, und noch mehr, jeder , der fliegt, ist Klimasünder. Im Gegensatz zum Methanausstoss der Kuh, befindet sich das Methan, das von Verbrennungsmotoren ausgestossen wird, NICHT in einem chem. Kreislauf!
        • Stift | 04.08.2022
          Wie sieht es mit den alten , oder grossen landwirtschaftsmachinen aus?
    • Sarah | 17.02.2021
      Sorry, geschätzer Roth H., solange die Bauern mehrheitlich von den Steuernzahlern bezahlt werden sollen sie auch das tun, was allen nützt und nicht nur ihnen alleine! Von wegen zuviel sagen!!
      • Beat Furrer | 17.02.2021
        @Sarah: Die Bauern werden nicht von den Steuerzahlern bezahlt. Das ist ein Irrtum. Die Steuerzahler profitieren mehr von der Landwirtschaft, als dass die Steuerzahler den Bauern als Direktzahlungen zurückgeben. Sie können ja mal als Landwirt arbeiten. Sie werden dann sehen, wie viel sie arbeiten dürfen, um ein genügendes Einkommen zu erzielen. Ansonsten sollten Sie zu diesem Thema schweigen.
  • Gesunder Menschenverstand | 16.02.2021
    Lasst den bauern doch mehr freiheit, wenn es schäden gibt, ist jeder selber verantwortlich.
    • Julia Sch. | 17.02.2021
      Witzige Aussage. Also jeder ist selber verantwortlich? Was genau ist die Konsequenz für eine Straftat wie Gülle zu Unzeiten auszubringen und Gewässer zu verschmutzen? Stimmt, lächerliche Busse von ein paar 100 Franken. Wo genau ist die Verantwortung in diesem Kontext?
  • Beat Furrer | 15.02.2021
    Diese 5-Grad-Regel ist ein Kompromiss zwischen dem BAFU und den Dienststellen des Kantons Luzern. Jede Reglementierung mehr schränkt den Handlungsspielraum der Landwirte ein. Eine Empfehlung würde reichen.
    Man könnte doch einfach die Verantwortung den Landwirten überlassen, wann sie güllen und misten wollen. Bei Gewässerverschmutzungen würden sie sowieso zur Rechenschaft gezogen.
    Diese 5-Grad-Regel zeigt die typische behördliche Bequemlichkeit, Überheblichkeit und Bevormundung der Landwirte.
    • Marc H. | 15.02.2021
      meine Worte!
    • Max F. | 16.02.2021
      Was für eine groteske Haltung. Die Realität zeigt eindeutig, dass wir Bauern eben zwar den Handlungsspielraum einfordern aber ihm nicht gerecht werden. Wie sonst lässt sich die schlechte Trinkwasserqualität im ganzen Seeland vernünftig erklären? Ich selber sah dutzenderweise Landwirte, welche vor wenigen Wochen bei völlig durchnässtem Boden und innerhalb Vegetationsruhe ihre Gülle ausgebracht haben - illegal und als eigentlicher offizieller Strafbestand. Soviel zum Verantwortungsbewusstsein!
      • Thomas S. | 17.02.2021
        Wie wahr!
      • Beat Furrer | 17.02.2021
        Warum haben Sie, Max F., keine Anzeige erstattet? Wo ist IHR Verantwortungsbewusstsein. Einfach pauschal anklagen und einschränkende Regeln fordern ist nicht zielführend.
        • Max F. | 17.02.2021
          @Beat Furrer: zu Ihrer Information, in einem ganz offensichtlich krassen Fall habe ich tatsächlich eine Strafanzeige gemacht (in Gewässerschutzzone). Der Punkt ist aber, dass es nicht angeht welche saloppe Einstellung noch vorherrscht und auch toleriert wird. Hier geht es definitiv nicht um 'Gentleman'-Übertretungen.
          • Beat Furrer | 17.02.2021
            Meine Meinung steht fest: Die grösste Gefahr für Zusammenleben und Wirtschaft kommt von den Regulierungsbefürwortern. Je mehr Regulierungen, desto mehr Probleme und Unfreiheit.
            Die Gülleproblematik hat sich in den letzten Jahren stark entschärft. Dieses ewige Scharfmachen gegen die Landwirtschaft ist einfach nur unausstehlich.
            Es werden von Leuten wie Sie, Max F., auch nie Vergleiche mit anderen Ländern und mit anderen Zeiten angestellt. Sie ignorieren die Fortschritte im Umweltbereich.
      • A.G. | 17.02.2021
        Ich habe auch Gülle geführt. Legal, 8 Tage über 5° Mitteltemperatur (29. Januar bis und mit 5. Februar), Boden gut befahrbar, nicht gefroren, nicht durchnässt.
  • Markus Lehmann | 15.02.2021
    Diese 5-Grad Regel ist doch unsinnig. Wenn die anderen Punkte der Liste erfüllt sind, macht es mehr Sinn, im Februar als Ende November zu güllen. Was mit spät ausgebrachter Gülle wirklich geschieht, ist nicht vorhersehbar. Und nach einem nassen Winter wie dieses Jahr gehen wohl viele Nährstoffe verloren, wenn man nach "Büechli" agiert hat.
    • Realist | 15.02.2021
      Aber Käranlagen der ganzen Schweiz entsorgen bei stärkerem Regen und bei Schneeschmelze die Menschengülle in Seen und Bäche. [Siehe Leserfoto in 20 mln. am 2.Feb. in der Aare bei der Stadt Bern]

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