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China: Freihandelsabkommen tritt am 1. Juli in Kraft

Wie das Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) am Mittwoch mitteilt, sind die internen Genehmigungsverfahren für das Freihandelsabkommen (FHA) zwischen der Schweiz und der Volksrepublik China abgeschlossen. Das Abkommen kann deshalb Anfang Juli in Kraft treten.

 

 

Wie das Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) am Mittwoch mitteilt, sind die internen Genehmigungsverfahren für das Freihandelsabkommen (FHA) zwischen der Schweiz und der Volksrepublik China abgeschlossen. Das Abkommen kann deshalb Anfang Juli in Kraft treten.

Das FHA verbessere den gegenseitigen Marktzugang für Waren und Dienstleistungen, erhöhe die Rechtssicherheit für den Schutz des geistigen Eigentums und allgemein für den bilateralen wirtschaftlichen Austausch, hebt das WBF in einem Communiqué von Mittwoch hervor. Die Zölle auf Industriegütern und landwirtschaftlichen Produkten werden mit dem Freihandelsabkommen (FHA) – teilweise mit Übergangsfristen - auf dem grössten Teil des bilateralen Handels vollständig oder teilweise abgebaut.

Das Parlament brachte das Freihandelsabkommen in der Frühjahrsession unter Dach und Fach. Umstritten waren unter anderem Fragen der Menschenrechte sowie die Unterstellung unter unter das fakultative Referendum. Das Parlament lehnte es jedoch ab, das Abkommen dem Volk vorzulegen.

Der Schweizer Bauernverband (SBV) unterstützt das Abkommen mit China. Gemäss SBV sind die zentralen Forderungen seitens des Verbandes berücksichtigt worden. Als solche nennt der SBV Konzessionen innerhalb der WTO-Kontingente sowie den Schutz sensibler Produkte und Berücksichtigung des Schweizer Gesetzes.

Am 9. Juni wird bereits das bilaterale Abkommen zu Arbeits- und Beschäftigungsfragen in Kraft gesetzt, welches gleichzeitig mit dem Freihandelsabkommen abgeschlossen wurde

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