Der Bundesrat veröffentlichte am 29. Januar den Bericht zum Postulat «Verunreinigung des Trinkwassers mit Chlorothalonil. Wie reagieren und wie die nötigen Sanierungen finanzieren?» von Christophe Clivaz (Grüne, VS). In einigen Regionen liegt die Konzentration im Trinkwasser über dem zulässigen Grenzwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter. Da dieser Wert eine grosse Sicherheitsmarge enthalte, bestehe keine akute Gesundheitsgefährdung für die Bevölkerung, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung.
Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Chlorthalonil wurden in der Schweiz seit den 1970er Jahren eingesetzt. Wegen gesundheitlicher Bedenken hat der Bund sie per 1. Januar 2020 verboten. Abbauprodukte (Metaboliten) von Chlorthalonil sind aber nach wie vor im Grundwasser und damit im Trinkwasser nachweisbar. Die meisten Wasserversorger haben bereits Sanierungsmassnahmen eingeleitet, heisst es im «Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats Clivaz».
Fokus «Vorsorglicher Gewässerschutz»
Für den Bundesrat müssen die Höchstwertüberschreitungen ernst genommen werden. Es gilt das Prinzip des vorsorglichen Gesundheitsschutzes. Zudem haben die Konsumentinnen und Konsumenten jederzeit Anrecht auf rechtskonformes Trinkwasser, heisst es in der Mitteilung. Wasserversorgungen, deren Trinkwasser den Höchstwert überschreitet, müssen unter der Aufsicht des kantonalen Vollzugs Sanierungsmassnahmen umsetzen, damit das Trinkwasser den lebensmittelrechtlichen Anforderungen entspricht.
Was ist Chlorthalonil?
Chlorthalonil ist ein Fungizid, das seit den 1970er Jahren in der Schweizer Landwirtschaft breit eingesetzt wurde. Es diente hauptsächlich zum Schutz von Getreide-, Gemüse- und Weinpflanzen sowie Rasenflächen vor Pilzbefall. Seit dem 1. Januar 2020 ist die Verwendung von Chlorthalonil in der Schweiz und der EU verboten. Das Verbot wurde erlassen, weil bei den Abbauprodukten von Chlorthalonil eine Gesundheitsgefährdung nicht ausgeschlossen werden konnte. Trotz des Verbots in der Schweiz und der EU wird Chlorothalonil weiterhin exportiert. Syngenta ist einer der grössten Hersteller von Chlorothalonil.
Dazu gehören etwa das Mischen mit unbelastetem Wasser oder die temporäre Schliessung von belasteten Fassungen. Technische Aufbereitungsanlagen sollen nur installiert werden, wenn diese rasch umsetzbaren Massnahmen nicht möglich oder schon ausgeschöpft sind, schreibt der Bundesrat. Die Aufbereitung von verschmutztem Wasser dürfe keine permanente Lösung sein. Der Fokus liege auf dem vorsorglichen Gewässerschutz, damit schädliche Stoffe gar nicht erst ins Grundwasser gelangen. Das betrifft vor allem den Schutz des Einzugsgebiets der Wasserfassung.
Kantone prüfen Umsetzung
Um die Wiederherstellung der Konformität des Trinkwassers gesamtschweizerisch sicherzustellen und zu koordinieren, hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) die für den Vollzug zuständigen Kantone angewiesen, die Umsetzung der Sanierungsmassnahmen eng zu verfolgen. Die meisten Wasserversorger haben Sanierungsmassnahmen eingeleitet.
In Bezug auf die Investitionskosten für technische Aufbereitungsmassnahmen zeigt der Postulatsbericht verschiedene Varianten auf. An den geltenden Zuständigkeiten und dem Finanzierungssystem zwischen Wasserversorgungen, Gemeinden, Kantonen und Bund will der Bundesrat festhalten. Die Kosten für die Chlorothalonil-Sanierung zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands müssen entsprechend von den Wasserversorgungen getragen werden.