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Chlorothalonil: Erweiterte Proben

Das Amt für Verbraucherschutz des Kantons Aargau dehnt auf Empfehlung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen die Trinkwasserproben auf ein weiteres Abbauprodukt des inzwischen verbotenen Pflanzenschutzmittels Chlorothalonil aus.

 

 

Das Amt für Verbraucherschutz des Kantons Aargau dehnt auf Empfehlung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen die Trinkwasserproben auf ein weiteres Abbauprodukt des inzwischen verbotenen Pflanzenschutzmittels Chlorothalonil aus.

Beim zusätzlich kontrollierten Abbauprodukt R471811 handelt es sich aber um einen Stoff, der nicht dieselben Eigenschaften wie die Ausgangssubstanz Chlorothalonil hat und nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht als krebserregend eingestuft wird.

Wegen der erweiterten und verfeinerten Proben wird aber mit häufigeren Rückstandnachweisen in den Trinkwasserfassungen gerechnet. Trotzdem, so betonen die Behörden, bleibe das Aargauer Trinkwasser ein sicheres Lebensmittel, das weiterhin ohne Einschränkungen konsumiert werden könne.

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