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CO2-Gesetz: Massnahmen im Überblick

 

Das revidierte CO2-Gesetz ist für den Zeitraum zwischen 2025 und 2030 vorgesehen. Der Bundesrat nimmt nach dem Nein an der Urne vom Juni 2021 einen neuen Anlauf und schlägt folgende Massnahmen vor.

 

EMISSIONEN: Bis 2030 soll der Schweizer Treibhausgas-Ausstoss gegenüber 1990 um die Hälfte reduziert werden. Zu zwei Dritteln soll dies im Inland erfolgen und zu einem Drittel mit Klimaschutz-Projekten im Ausland. Im Mittel der Jahre 2021 bis 2030 müssen die Emissionen um mindestens 35 Prozent unter dem Wert von 1990 liegen.

 

INVESTITIONEN: 4,1 Milliarden Franken will der Bundesrat mit dem revidierten CO2-Gesetz in den Klimaschutz investieren. Rund 2,8 Milliarden Franken davon will er für Gebäude bereitstellen. Hinzu kommt ein vom Parlament beschlossenes Programm für den Heizungsersatz, mit dem über zehn Jahre zwei Milliarden Franken bereitgestellt werden sollen. Landesweit laufen derzeit noch in rund 900’000 Wohnhäusern fossile Heizungen. Damit der Gebäudepark bis 2050 CO2-frei wird, müssen pro Jahr rund 30’000 fossile Heizungen durch erneuerbare Heizsysteme ersetzt werden.

 

CO2-ABGABE: Sie bleibt bei 120 Franken pro Tonne CO2. Neu soll die Abgabe bis knapp zur Hälfte in Massnahmen für den Klimaschutz investiert werden können – die Teilzweckbindung wird bis 2030 entsprechend angehoben. Damit fliesst ein kleinerer Restbetrag der Abgabe an die Wirtschaft und die Bevölkerung zurück.

 

AUTOS/LASTWAGEN: Die CO2-Zielwerte für Fahrzeuge werden – analog zur EU – weiter verschärft. Neu soll es auch für Lastwagen CO2-Zielwerte geben. Lastwagen, die mit Strom oder Wasserstoff fahren, werden bis 2030 von der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) befreit. Das soll Transportfirmen ein Anreiz sein, auf klimafreundliche Fahrzeuge umzusteigen. Mit jährlich maximal 30 Millionen Franken aus der Mineralölsteuer wird befristet bis 2030 Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge gefördert.

 

BUS- UND BAHNVERKEHR: Im öffentlichen Verkehr soll das Steuerprivileg für Dieselbusse per 2026 fallen. Das verfügbare Geld will der Bundesrat in Busse mit Elektro- oder Wasserstoffantrieb investieren. Auch soll der Bund ein besseres internationales Bahn-Angebot investieren können. Dazu gehören auch Nachtzüge.

 

FLUGVERKEHR: Anbieter von Flugzeug-Treibstoffen will der Bund verpflichten, dem in der Schweiz getankten Kerosin erneuerbare Flugtreibstoffe beizumischen, im Einklang mit der EU. Firmen, die Pilotanlagen zur Herstellung von erneuerbaren synthetischen Flugtreibstoffen errichten, soll der Bund unterstützen können.

 

TREIBSTOFFE: Importeure von Benzin und Diesel müssen wie bisher einen Teil der CO2-Emissionen dieser Treibstoffe mit Klimamassnahmen ausgleichen, neu mit einem Maximalsatz von bis zu 90 Prozent. Dafür dürfen die Importeure an den Zapfsäulen wie heute bis zu fünf Rappen pro Liter Diesel oder Benzin verlangen. Zudem sollen Importeure vermehrt erneuerbare Treibstoffe in Verkehr bringen und die CO2-Emissionen so um fünf bis zehn Prozent senken.

 

UNTERNEHMEN: Grundsätzlich alle Unternehmen und nicht wie heute bestimmte Branchen sollen sich von der CO2-Abgabe befreien können wenn sie im Gegenzug eine Verpflichtung zur Verminderung ihrer CO2-Abgabe eingehen. Die Verminderungsverpflichtungen sind bis 2040 befristet, danach ist keine Befreiung mehr möglich. Drei Jahre nach dem Beginn einer Verminderungsverpflichtung müssen die Unternehmen einen Dekarbonisierungsplan einreichen und danach regelmässig aktualisieren. Unternehmen mit sehr hohem CO2-Ausstoss zahlen wie bisher keine CO2-Abgabe, nehmen aber am Emissionshandelssystem teil, das seit 2020 mit dem System der EU verknüpft ist.

 

FINANZMARKT: Die Finanzmarktaufsicht Finma und die Nationalbank müssen regelmässig Bericht erstatten über Risiken, die vom Klimawandel ausgehen. Dabei geht es vor allem um finanzielle Risiken durch häufigere Unwetter oder Dürren. Solche Wetterextreme sind Folgen des Klimawandels.

Kommentare (2)

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  • Beat Furrer | 17.09.2022
    "Solche Wetterextreme sind Folgen des Klimawandels." Ständig werden Fakten mit Meinungen vermischt, bzw. Meinungen als Fakten dargestellt.
    Eine ergebnisoffene Diskussion unter Beteiligung aller Ansichten über Klima, CO2 und Co. würde Klarheit schaffen und die Angst vor CO2 zum Verschwinden bringen.
    Leider haben wir eine Elite, die "die Wahrheit in Ungerechtigkeit aufhält", was sie für das göttliche Gericht verurteilt!
  • KLIMAFORSCHER | 17.09.2022
    Klimaveränderungen gab es schon immer.
    CO2 ist nicht Hauptschuldig an der Änderung des Klimas.
    Es gibt nahmhafte Forscher, die das so sehen, jedoch werden diese mundtot gemacht.

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