Umweltministerin Simonetta Sommaruga hat am Freitag einen neuen Vorschlag für die Revision des CO2-Gesetzes vorgelegt. Wie angekündigt sind keine neuen CO2-Abgaben vorgesehen. Stattdessen sollen Anreize gesetzt und Investitionen und Umverteilungen getätigt werden.
Im Sommer hat das Volk das revidierte CO2-Gesetz nach jahrelanger Arbeit an der Urne versenkt. Nun nimmt der Bundesrat einen neuen Anlauf. Fokussieren will er auf die Sanierung von Gebäuden und dem Umstieg auf klimafreundliche Heizungsanlagen.
Mit der Vorlage könne der Bund zwischen 2025 und 2030 für die Gebäudesanierung und den Umstieg auf klimafreundliche Heizungsanlagen gesamthaft rund 2,9 Milliarden Franken bereitstellen, schreibt die Regierung in der Mitteilung vom Freitag.
Keine neue Abgaben
Wie angekündigt will der Bundesrat darauf verzichten, neue Abgaben einzuführen. Und die CO2-Abgabe, die auf fossile Brennstoffe wie Öl und Gas erhoben wird, bleibt wie angekündigt bei 120 Franken pro Tonne CO2. Neu sollen aber die Einnahmen daraus bis knapp zur Hälfte in Klimaschutzmassnahmen investiert werden können. Die andere Hälfte soll an die Bevölkerung und die Wirtschaft zurückverteilt werden.
Die Gelder fliessen wie bisher unter anderem in das Gebäudeprogramm. Dort sollen Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer bei der Anschaffung von fossilfreien Heizungen wie Wärmepumpen oder bei der Dämmung der Gebäude unterstützt werden. Dafür sieht der Bundesrat bis 2030 zusätzlich 40 Millionen Franken pro Jahr vor.
210 Millionen für Ladestationen
Zudem will der Bundesrat in den Ausbau der Ladestationen für Elektroautos investieren. Dafür sollen die Gelder eingesetzt werden, die Autoimporteure bezahlen müssen, wenn sie die CO2-Vorgaben nicht erreichen. Dem Ausbau sollen so insgesamt rund 210 Millionen Franken zufliessen.
Zudem soll im ÖV das Steuerprivileg für Dieselbusse aufgehoben werden. Die Mehreinnahmen, die sich daraus ergeben, sollen in Busse mit Elektro- oder Wasserstoffantrieb im Orts- und Regionalverkehr investiert werden. Hier rechnet der Bund 2025 und 2030 mit rund 90 Millionen Franken. Zudem kann der Bund bis 2030 mit maximal 30 Millionen Franken pro Jahr den grenzüberschreitenden Personenfernverkehr auf der Schiene einschliesslich Nachtzügen fördern.
Auch Autoimporteure nimmt der Bundesrat in die Pflicht. Analog der EU will der Bundesrat die CO2-Zielwerte für Fahrzeuge senken. Wenn sie diese Zielwerte nicht erreichen, werden sie sanktioniert. Das soll den Anreiz erhöhen, klimafreundlichere Fahrzeuge zu kaufen.
Keine Flugticketabgabe
Wie ebenfalls erwartet will der Bundesrat die Anbieter von Flugzeugtreibstoffen dazu verpflichten, dem in der Schweiz getankten Kerosin erneuerbare Flugtreibstoffe beizumischen. Das sei im Einklang mit Bestimmungen der EU. Eine Flugticketabgabe soll es nicht geben.
Der Bund soll dazu parallel innovative Firmen finanziell unterstützen, die Pilotanalagen zur Herstellung von erneuerbaren synthetischen Flugtreibstoffen realisieren. Der Bundesrat sieht dafür jährlich rund 25 bis 30 Millionen Franken vor.
Treibstoff-Importeure: Kompensationspflicht
Importeure von Benzin und Diesel müssen weiterhin einen Teil der CO2-Emissionen dieser Treibstoffe mit Klimamassnahmen ausgleichen. Dieser Anteil kann bis auf 90 Prozent angehoben werden und auch Klimaschutzprojekte im Ausland umfassen. Mit dem Abschluss verschiedener bilateraler Abkommen hat die Schweiz die Voraussetzungen dafür geschaffen.
Der maximale Zuschlag, den die Treibstoff-Importeure dafür an der Tanksäule verlangen können, bleibt unverändert bei 5 Rappen pro Liter Benzin und Diesel. 5 bis 10 Prozent der CO2-Emissionen aus Treibstoffen sollen die Importeure direkt dadurch vermindern, dass sie erneuerbare Treibstoffe in Verkehr bringen. Diese Regelung soll die befristete Erleichterung bei der Mineralölsteuer ablösen.
Halbierung der Emissionen bis 2030
Die am Freitag vorgestellte Revision knüpft an das geltende CO2-Gesetz an, welches das Parlament in der Wintersession um ein Jahr verlängert hat. Die nun vorgeschlagenen Massnahmen gelten für die Zeit von 2025 bis 2030.
Die Vernehmlassung dauert bis am 4. April 2022. Mit der Vorlage werden auch das Energie-, Mineralölsteuer-, Umweltschutz-, Luftfahrt- und Schwerverkehrsabgabegesetz angepasst.
Jeder Vernünftige ignoriert solche Forderungen von den gehirngewaschenen und hirnwaschenden Politiker, Behörden, "Wissenschaftler" und Medien.
Woher kommt der zusätzliche Strom für alle Massnahmen? Und was passiert, wenn die AKW s auch noch abgeschaltet werden?
Kollaps vorprogramiert!