Zwei Schutzmassnahmen gegen das Coronavirus gelten seit Donnerstag nicht mehr: die Homeoffice-Pflicht und die Kontaktquarantäne hat der Bundesrat aufgehoben. Noch in Kraft bleiben die übrigen Massnahmen.
Der Bundesrat schlägt verschiedene Ausstiegswege vor. Nachfolgend eine Übersicht:
Beschlossen hat der Bundesrat ...
- Statt der Homeoffice-Pflicht gilt seit Donnerstag (3. Februar) eine Empfehlung für Homeoffice, wie sie auch schon früher während der Pandemie gegolten hat. Arbeitgeber müssen Angestellte weiterhin vor Ansteckungen schützen. Die Maskenpflicht am Arbeitsplatz gilt weiterhin.
- Zum ersten Mal seit Beginn der Pandemie gilt seit Donnerstag (3. Februar) keine Kontaktquarantäne mehr. Gestrichen wird damit auch der Corona-Erwerbsersatz auf Grund von Kontaktquarantäne. Laut Bundesrat hat die Quarantäne nach Kontakten mit Infizierten wegen der mittlerweile sehr hohen Ansteckungszahlen an Bedeutung verloren. Alle von den Kantonen angeordneten Quarantänen sind ab Donnerstag aufgehoben.
- Weiterhin besteht die Isolationspflicht für Menschen, die sich mit dem Coronavirus infiziert haben. Die Massnahme soll verhindern, dass andere Personen angesteckt werden. Die Isolation kann frühestens nach fünf Tagen beendet werden, wenn keine Symptome mehr bestehen.
In Konsultation gibt der Bundesrat...
Bis 9. Februar die Aufhebung von weiteren Schutzmassnahmen. Die Landesregierung stellt zwei Varianten zur Diskussion und will am 16. Februar über den Ausstiegsweg entscheiden. Entscheidend wird sein, ob die Omikron-Welle ihren Zenit überschritten hat.
ERSTE VARIANTE
Aufhebung der Schutzmassnahmen in einem Schritt, aber nur, wenn die Ansteckungswelle ihren Höhepunkt überschritten hat. Genügend Menschen müssen immunisiert sein und die Ansteckungs- und Hospitalisierungszahlen abnehmen. Die Covid-19-Verordnung besondere Lage könnte aufgehoben werden.
- Wegfallen würden ab 17. Februar: Zertifikatspflicht in Restaurants, an Anlässen, sowie in Freizeit- und Kulturbetrieben; Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr, Läden und allen öffentlich zugänglichen Räumen; Einschränkungen für private Treffen; Bewilligungspflicht für Grossanlässe.
Bleiben würden der Schutzschirm für Grossveranstaltungen und die Isolationspflicht für Infizierte. Besonders Gefährdete müssten mit zusätzlichen Massnahmen geschützt werden. Die Kantone können sich zur Beibehaltung der Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr, in Läden und Gesundheitseinrichtungen äussern.
ZWEITE VARIANTE
Aufhebung der Massnahmen in zwei Schritten, falls die epidemiologische Lage noch unsicher ist:
- Am 17. Februar gäbe es Lockerungen: Wegfall Zertifikatspflicht in Restaurants, an Anlässen, in Freizeit- und Kulturbetrieben aufgehoben, mit Sitzpflicht in Restaurants; Orte mit 2Gplus-Regel neu noch mit 2G-Regel (z.B. Discos, Hallenbäder, intensive Sportaktivitäten, Blasmusik); Einschränkungen für private Treffen und Bewilligungspflicht für Grossanlässe im Freien. Die Kantone könnten aber selbst eine Bewilligungspflicht einführen.
- Erst in einem späteren Schritt aufgehoben wurden die Maskenpflicht, die 2G-Regel und die Bewilligungspflicht für Grossanlässe in Innenräumen. Dann würde auch die Verordnung über die besondere Lage aufgehoben. Ein Datum wird nicht genannt.
Konsultation zu weiteren Massnahmen
Eine Konsultation bis am 9. Februar läuft auch noch zu weiteren Massnahmen:
- Aufhebung der grenzsanitarischen Massnahmen wie der Testpflicht für Ungeimpfte und nicht Genesene sowie die Erhebung von Kontaktdaten bei der Einreise
- Aufhebung der nur in der Schweiz gültigen Covid-Zertifikate, zum Beispiel für Touristen und Touristinnen sowie für Personen, die Antikörper nachweisen können. Die von der EU anerkannten Zertifikate hingegen werden weiterhin ausgestellt, so lange andere Staaten für die Einreise Zertifikate verlangen oder diese für Besuche in Restaurants oder Museen im Ausland noch nötig sind.
- Vorgaben für die Kostenübernahme von Arzneimitteln für die ambulante Behandlung von Covid-19.