Die Europäische Kommission hat ein lettisches Förderprogramm in Höhe von 1,8 Mio Euro für die dortigen
Rinderhalter genehmigt.
Wie die Brüsseler Behörde vergangene Woche bekannt gab, dürfen Beihilfen an rinderhaltende Betriebe gezahlt werden, deren Tierhaltung vom Ausbruch des Coronavirus wirtschaftlich stark getroffen worden ist.
Die Gelder dürften, so die Kommission, in Form von direkten Zuschüssen erfolgen. Konkret soll die Massnahme darauf abzielen, die Liquiditätsengpässe der Begünstigten zu mildern und einen Teil der Verluste auszugleichen, die sie durch den Ausbruch des Coronavirus und die restriktiven Massnahmen, die die lettische Regierung zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus ergreifen musste, erlitten haben.
Bis Ende Jahr gesprochen
Die Kommission stellte fest, dass die Regelung den Bedingungen des Vorübergehenden Beihilferahmens, die im Zuge des Corona-Geschehens erlassen wurde, entspricht. Die Beihilfe pro Begünstigten darf maximal 225’000 Euro betragen; ausserdem müssen die Förderungen spätestens bis zum 31. Dezember dieses Jahres
gewährt werden.


