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D: BVD-Bekämpfung soll verschärft werden

Bei der Bekämpfung des Bovinen Virusdiarrhoe-Virus (BVD), einer gefährlichen Rinderdurchfallerkrankung, die besonders bei Kälbern auftritt, will Deutschland die Schrauben angesichts des schon erreichten Sanierungsfortschritts anziehen.

 

 

Bei der Bekämpfung des Bovinen Virusdiarrhoe-Virus (BVD), einer gefährlichen Rinderdurchfallerkrankung, die besonders bei Kälbern auftritt, will Deutschland die Schrauben angesichts des schon erreichten Sanierungsfortschritts anziehen.

Dazu hat das Landwirtschaftsministerium jetzt den Entwurf zur Änderung der BVD-Verordnung vorgelegt. Ziel ist es, die noch vorhandenen, persistent mit dem Virus infizierten Rinder möglichst rasch zu identifizieren. Laut Angaben des Ministeriums wurden 2014 nur noch insgesamt 2'985 persistent infizierte Rinder in 1'141 Betrieben entdeckt, während es im Jahr 2011 noch 24'088 Tiere in 7'929 Beständen waren. 

Um die mit dem BVDV infizierten Tiere schneller auszumachen, wird das vorgeschriebene maximale Untersuchungsalter von sechs auf zwei Monate gesenkt. Damit werde einerseits der verbesserten Diagnostik, andererseits aber auch der Tatsache Rechnung getragen, dass die weit überwiegende Anzahl der Untersuchungen mittels Ohrstanzprobe und insoweit innerhalb der ersten sieben Lebenstage durchgeführt werde, erläuterte das Ministerium.

Aborte und Totgeburten sind dem Verordnungsentwurf zufolge künftig immer auf BVD zu untersuchen, um das Vorhandensein BVD-persistent infizierter Tiere auszuschliessen. Auch das Risiko, dass ein BVD-persistent infiziertes Rind andere Rinder des Bestandes infiziert, soll gesenkt werden, und zwar durch die Reduzierung des Zeitraumes zwischen zwei Untersuchungen von 60 auf 40 Tage. Auch dies ist laut Agrarressort aufgrund der verbesserten Diagnostik möglich.

Neu aufgenommen in die Verordnung wird die Regelung, dass aus einem BVD-persistent infizierten Bestand für einen Zeitraum von vier Wochen Rinder grundsätzlich nicht sowie tragende Rinder erst nach dem Abkalben verbracht werden dürfen. Ein Verbringen soll nur erlaubt sein, wenn die Rinder mit negativem Ergebnis auf BVD untersucht worden sind. Schliesslich wird der Zeitraum, für den in einem BVD-unverdächtigen Bestand bestimmte Massregeln gelten, von zwölf auf 24 Monate verlängert, da sich gezeigt hat, dass nach den bisher geltenden zwölf Monaten noch BVD-persistent infizierte Tiere entdeckt werden.

 

BVD

BVD ist eine viral bedingte Durchfallerkrankung. Betroffen sind Wiederkäuer, hauptsächlich Rinder, aber auch Schafe oder Ziegen, die mit infizierten Rindern in Kontakt kommen, können erkranken. Unter besonderen Bedigungen erkranken die Tiere an der tödlichen Schleimhautform der BVD, der songenannten Mucosal Desease (MD).

 

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