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D: Corona-Hilfen für die Landwirtschaft

 

Von den bisherigen Corona-Hilfen der Bundesregierung haben auch Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sowie der Fischerei profitiert. 

 

Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hervorgeht, haben dabei die im vergangenen Jahr mit Antragsschluss vom 31. Mai 2020 gewährten Soforthilfen für kleine Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten eine besonders wichtige Rolle gespielt.

 

Da sich die Anfrage der Grünen konkret nur auf zwei Bundesländer bezog, wurden keine bundesweiten Daten genannt. Für Sachsen gab die Bundesregierung an, dass 811 Anträge aus diesem Wirtschaftszweig über insgesamt 7,26 Mio Franken (6,57 Mio Euro)  bewilligt wurden, die bis zum 31. Oktober 2020 nahezu vollständig ausgezahlt wurden.

 

Anforderungen höher

 

In Mecklenburg-Vorpommern hatten 668 Betriebe aus der Land- und Fortwirtschaft sowie der Fischerei ihre Anträge auf Soforthilfe bewilligt bekommen und daraufhin rund 6,08 Mio Franken (5,5 Mio Euro) erhalten. Diese Liquiditätshilfen mussten nicht zurückgezahlt werden, waren aber steuerpflichtig.

 

Bei den nachfolgenden Überbrückungshilfen I bis III zur Deckung hoher Fixkosten waren die Anforderungen höher, so musste unter anderem ein starker Umsatzrückgang nachgewiesen werden. Diese Hilfe konnte deshalb von deutlich weniger landwirtschaftlichen Unternehmen in Anspruch genommen werden.

 

Ausstehende Zahlungen

 

In Sachsen beantragten bis zum 10. März dieses Jahres 22 Betriebe 410’139 Franken  (371 ‘150 Euro) aus den verschiedenen Überbrückungshilfen. Davon wurden bisher 81,1 % ausgezahlt. In Mecklenburg-Vorpommern fragten 44 Unternehmen diese Hilfe nach.

 

Von den beantragten 1,17 Mio Franken (1,06 Mio Euro) wurden bereits 59,9 % gezahlt. Die noch ausstehenden Zahlungen betreffen überwiegend die Anträge auf die Überbrückungshilfe III.

 

Neustarthilfen 

 

Auch im Rahmen der noch bis Ende August 2021 zu beantragenden Neustarthilfe für Soloselbständige mit oder ohne Personengesellschaft sowie für kleine Kapitalgesellschaften floss Geld an Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, wenn auch nicht so viel.

 

In Mecklenburg-Vorpommern forderten zehn Unternehmen Hilfen über 66’808Franken (60 ‘457 Euro) an, von denen 87,6 % bereits gezahlt wurden. In Sachsen sind die Anträge von fünf Betrieben über 28’618 Franken (25’898 Euro) bereits bewilligt und ausgezahlt. 

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