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D: Entschädigung bei MKS-Sperren

Im Januar 2025 wurde in Deutschland bei einer kleinen Wasserbüffelherde erstmals nach mehr als 35 Jahren die Maul- und Klauenseuche (MKS) nachgewiesen. Für betroffenen Betriebe soll es nun eine Entschädigung geben.

Auch wenn sich die Seuche nicht weiter ausgebreitet hat, waren zahlreiche Tierhalter laut dem deutschen Bundeslandwirtschaftsministerium von MKS-Sperrmassnahmen und finanziellen Einbussen betroffen. Seit April gilt Deutschland wieder als MKS-frei ohne Impfung.

Die EU will landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland, die von Sperrmassnahmen betroffen waren, nun entschädigen. Die betroffenen Milchviehbetriebe in der Sperr- und Überwachungszone sowie sämtliche Schweinemastbetriebe im Bundesland Brandenburg werden demnach finanzielle Mittel im Rahmen einer sogenannten ausserordentlichen Marktstützungsmassnahme erhalten.

Die EU-Kommission bereitet eine Verordnung vor, in der die genaue Höhe der Hilfen festgelegt und bekannt gegeben wird. Brandenburg hat den entstandenen Schaden auf knapp 8 Millionen Euro (7,52 Mio. Fr.) geschätzt. 

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