Das deutsche Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat laut Agra-Europe die Anwendungsbestimmungen für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Glyphosat verschärft.
So sind innerhalb eines Kalenderjahres auf derselben Fläche nur noch maximal zwei Behandlungen im Abstand von mindestens 90 Tagen erlaubt, wobei insgesamt nicht mehr als 3,6kg/ha Wirkstoff ausgebracht werden dürfen. Weiter wurden die zugelassenen Spätanwendungen in Getreide präzisiert. So sind Spätanwendungen im Getreideanbau nur noch in Ausnahmefällen erlaubt. Eine Anwendung zur Sikkation (Abreife-Beschleunigung) ist nur noch zugelassen, wenndas Getreide ungleichmässig abreift und eine Ernte ohne Behandlung nicht möglich ist, nicht jedoch zur Steuerung des Erntetermins oder Optimierung des Drusches.