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D: Muhen und Landluft vor Klagen schützen

 

In Frankreich ist Anfang dieses Jahres ein Gesetz zum Schutz der Geräusche und Gerüche auf dem Land - das sogenannte «sinnliche Erbe der Landschaft» - beschlossen worden. In Deutschland laufen ähnliche Bestrebungen.

 

Mit dem neuen Gesetz will französische Regierung den häufiger werdenden Klagen der zugezogenen Städter Einhalt gebieten.

 

In Deutschland läuft seit Juni 2020 die gleichgerichtete Petition «Ortsübliche Emissionen des Landlebens als kulturelles Erbe schützen» von Silvia Stengel bei www.openpetition.de. Dort haben bereits rund 55’000 Unterstützer unterschrieben, und es sollen noch mehr werden, damit sich die Politik um das Thema kümmert.

 

Stengel fordert auch für Deutschland ein Gesetz zum Schutz des sinnlichen Erbes der Landschaft, damit Klagen gegen krähende Hähne oder muhende Kühe sowie die manchmal riechende «Landluft» durch Zugezogene unterbunden werden, weil diese dann als Kulturgut eingestuft sind. Ansonsten drohe, dass Gerichte weiterhin mit diesbezüglichen Klagen belastet würden und die schleichende Umwandlung von Dorfgebieten zu Schlafstädten voranschreite.

 

Laut der Initiatorin der Petition sind insbesondere die private Nutztierhaltung und die kleinen regionalen landwirtschaftlichen Betriebe innerhalb der Ortschaften wichtig für den Erhalt des kulturellen Erbes, das nach gesellschaftlicher Auffassung weg von der industriellen Grosshaltung führen soll.

 

Der Denkmalschutz schütze zwar die alten Gebäudeteile der Hofreiten, doch deren traditionelle Nutzung mit Tierhaltung nicht. Dies solle sich ändern, denn nur mit klaren rechtlichen Vorgaben könne der dörfliche Charakter und Charme alter Ortskerne sowie ländlicher Gebiete erhalten bleiben.

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