Deutschland wird die EU-Ausnahmen bei der Landwirtschaft umsetzen. Das sagte Landwirtschaftsminister Cem Özdemir am Samstag. Landwirte sollen die 4 %-Stilllegungspflicht und den Fruchtwechsel erst 2024 vorweisen müssen.
Özdemir (Grüne) will die von der EU-Kommission genehmigten Ausnahmen zur Stilllegung von 4 % des Ackerlandes und dem Fruchtwechsel im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) im Jahr 2023 nutzen. Die Bundesländer müssen Özdemirs Angebot noch zustimmen. Dies dürfte aber Formsache sein.
«Unsere Landwirtinnen und Landwirte brauchen Planungssicherheit, was sie in wenigen Wochen aussäen dürfen. Ich habe mich deshalb entschlossen, auf das Angebot einzugehen und gleichzeitig beim Artenschutz, beim Klimaschutz keine Verschlechterung zu erzielen», sagte Özdemir am Samstag.
Der Agrarminister spricht von einem Kompromiss. Dieser tue an der einen oder anderen Stelle auch weh, denn die eigentlich geplanten zusätzlichen Artenschutzflächen würde erst 2024 eingeführt. «2023 können die Bauern auf diesen Flächen weiter Nahrungsmittel anbauen. Artenvielfaltsflächen und Landschaftselemente, die schon etabliert sind und längst dem Artenschutz dienen, bleiben unangetastet und dürfen nicht umgebrochen werden», so Özdemir. Gemäss wissenschaftlichen Berechnungen gehen davon aus, dass damit etwa 100’000 bis 180’000 Hektar Acker weiterhin für die Getreideproduktion zur Verfügung stehen. Erwartet werden zusätzliche Erntemengen von 600’000 bis 1 Million Tonnen.
Er freue sich, dass die EU seinem Vorschlag gefolgt sei und eine Ausnahme beim Fruchtfolgewechsel zulasse. In den Vorjahren war dies auf etwa 380’000 Hektar der Fall. Nach wissenschaftlichen Berechnungen könnten damit bis zu 3,4 Millionen Tonnen mehr Weizen erzeugt werden.
Der Vorschlag des Agrarministers sieht wie folgt aus:
- Die erstmalige verpflichtende Flächenstilllegung soll im kommenden Jahr ausgesetzt werden. Stattdessen soll weiterhin ein landwirtschaftlicher Anbau möglich sein, allerdings nur von Getreide (ohne Mais), Sonnenblumen und Hülsenfrüchte (ohne Soja). Das gilt nur für die Flächen, die nicht bereits 2021 und 2022 als brachliegendes Ackerland ausgewiesen waren. Die bestehenden Artenvielfaltsflächen werden dadurch weiterhin geschützt und können ihre Leistung für Natur- und Artenschutz sowie eine nachhaltige Landwirtschaft erbringen. Wissenschaftliche Berechnungen gehen davon aus, dass damit etwa 100’000 bis 180’000 Hektar Acker weiterhin für die Getreideproduktion zur Verfügung stehen. Damit können etwa 600’000 bis eine Million Tonnen Getreide zusätzlich produziert werden.
- Die Regelung zum Fruchtwechsel soll einmalig im Jahr 2023 ausgesetzt werden. Damit können Landwirtinnen und Landwirte in Deutschland auch im Jahr 2023 Weizen nach Weizen anbauen. In den Vorjahren war dies auf etwa 380’000 Hektar der Fall. Nach wissenschaftlichen Berechnungen könnten damit bis zu 3,4 Millionen Tonnen mehr Weizen erzeugt werden.