Der Bundesrat, die Länderkammer Deutschlands, fordert ein Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern. Diese verstosse gegen das Tierschutzgesetz.
Die ganzjährige Anbindehaltung sei kein Haltungssytem im Sinne des Tierschutzgesetzes, hält der deutsche Bundesrat fest. Die Tiere könnten sich nicht fortbewegen, Abliegen und Aufstehen sei erschwert und auch andere Grundbedürfnisse seien eingeschränkt.
Tiere in einem Laufstall oder mit Auslauf seien gesünder, Eutererkrankungen oder Fruchtbarkeitsstörungen beispielsweise würden weniger oft auftreten. Vorgesehen ist eine Übergangsfrist von 12 Jahren. Der Entscheid des Bundesrates wird gemäss agrarheute.com nun der Bundesregierung zugeleitet, die sich in den kommenden Wochen damit befassen wird.