/fileadmin/images/logo.svg

Artikel werden durchsucht.

D: Weitere Notfallzulassungen erteilt

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat in der vorvergangenen Woche weitere Notfallzulassungen für den Einsatz des neonikotinoiden Wirkstoffs Thiamethoxam zur Behandlung von Zuckerrübensaatgut erteilt. 

 

Die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein und der Pflanzenschutzdienst Hessen haben Ausnahmen für 1’500 ha beziehungsweise 5’400 ha in den Vertragsgebieten der in den Zulassungen angegebenen Zuckerfabriken erhalten.

 

Nach Angaben des BVL haben sich auch Hessen und Schleswig-Holstein verpflichtet, alle erforderlichen Massnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass das behandelte Saatgut nur zur Abwehr grosser Schäden im Rübenanbau eingesetzt wird.

 

Risikominimierung gewährleisten

 

Dafür würden die Landesregierungen rechtliche verbindliche Massnahmen erlassen, um die Risikominderung ab der Aussaat und über das Ende der Notfallzulassungen zum 30. April 2021 hinaus zu gewährleisten.

 

Zuvor hatte das BVL bereits Notfallzulassungen für Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen genehmigt.

 

Vorsicht Bienen

 

Neben den ergänzenden Massnahmen in der Verantwortung der Länder hat das Bundesamt dabei eine Reihe von Auflagen erlassen. So darf die Saatgutbehandlung nur in vom Julius Kühn-Institut (JKI) gelisteten Einrichtungen erfolgen und der Anbau muss durch ein Monitoring der Umwelteffekte begleitet werden.

 

Die Wirkstoffdosis wurde den Behördenangaben zufolge auf 49,5 g je Hektar verringert. Blühende Zwischenfrüchte dürfen auf der betreffenden Fläche nicht ausgesät werden und auch die Folgekulturen dürfen für Bienen nicht attraktiv sein. 

    Das Wetter heute in

    Umfrage

    Habt Ihr euren Mais geerntet?

    • Ja:
      32.46%
    • Nein:
      40.34%
    • Teilweise:
      24.27%
    • Habe keinen Mais:
      2.94%

    Teilnehmer insgesamt: 1294

    Zur Aktuellen Umfrage

    Bekanntschaften

    Suchen Sie Kollegen und Kolleginnen für Freizeit und Hobbies? Oder eine Lebenspartnerin oder einen Lebenspartner?