Erneuerbare Energien werden vom Bund gefördert. Damit es sich auch lohnt, auf erneuerbare Energien wie Photovoltaik zu setzen, muss der Standort stimmen, KEV-Beiträge müssen bewilligt und der Abnehmer klar sein.
Im Jahr 2011 hat sich die Schweiz entschieden, aus der Nuklearenergie auszusteigen. Der Wegfall dieser Stromquelle muss entsprechend mit anderen Möglichkeiten kompensiert werden. Doch wie?
Die Antwort dazu gab Matthieu Buchs vom Bundesamt für Energie am Agridea-Kurs in Zollikofen: «Die Energie-Strategie 2050 ist sehr komplex. Es gibt verschiedene Stossrichtungen, unter anderem soll der Energie- und Stromverbrauch in der Schweiz gesenkt, die internationale Zusammenarbeit gestärkt und der Anteil erneuerbarer Energie erhöht werden.»
Nicht nur Sonne wichtig
Im Kurs ging es hauptsächlich um den letzten Punkt. Photovoltaik, Holzwärme, aber auch Biogas und Wärmerückgewinnung waren ein Thema. Der Berater Christian Wolf berichtete über die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaik-Anlagen. Er begann mit folgendem Beispiel: «Der Standort der Photovoltaik-Anlage wird je länger je wichtiger, vor allem wegen des Anschlusses an das Stromnetz. Da können plötzlich auch Photovoltaik-Anlagen auf Nordseiten von Dächern wirtschaftlich werden.»
Auch Risiken
Photovoltaik-Anlagen sind nicht ganz ungefährlich. Zwischen der Solarzelle und dem Wechselrichter kann eine Spannung von bis zu 1000 Volt herrschen. Da gilt: Nicht anfassen. Wichtig ist auch, dass die Anlage regelmässig überwacht und kontrolliert wird, vor allem nach einem Blitzschlag. Wegen der holzlastigen Bauten gibt es in der Landwirtschaft ein höheres Risiko bei Kurzschlüssen. Erfreulich ist aber, dass es in der Schweiz nur sehr wenige Schadenmeldungen gibt.
Wolf erwähnte, dass es drei Hauptparameter für die Wirtschaftlichkeit gebe: der geeignete Standort, das Kosten-Nutzen-Verhältnis und der Einspeisevertrag bzw. der Eigenverbrauch. Um Erfolg zu haben, müssen diese drei Punkte abgedeckt sein. Die Sonne spielt eine untergeordnete Rolle. «In der ganzen Schweiz hat man sehr gute Bedingungen für Photovoltaik.»
Ohne KEV keine Chance
Besonders wichtig sei, dass vor dem Bau einer grösseren Anlage mit dem Stromabnehmer über die Netzanschlusskosten wie den Bau möglicher Trafo-Stationen verhandelt wird. «Wenn die Kosten zu hoch sind, kann man die Anlage vergessen, da sie nicht wirtschaftlich ist.» Zudem sei auch eine KEV-Zusage matchentscheidend, sonst könne man gleich einpacken. Bezüglich der Investition muss dem Bauern eines bewusst sein: «Photovoltaik ist ein Kapitalgeschäft, bei dem man sein Kapital auf das Dach setzt.»
Auf Qualität setzen
Auch für den Eigenverbrauch gibt es wirtschaftliche Anlagen. Dabei ist aber zu beachten, dass man entweder selber genügend Strom verbraucht oder es wird ein Vertrag mit dem Netzbetreiber abgeschlossen, der die überschüssige Energie zu einem guten Preis abnimmt. Dies ist oft heikel, da die Preise auch gesenkt werden können.
Bei der Wahl der Solarzellen muss nicht zwingend auf die Herkunft (Schweiz oder China) geachtet werden. Entscheidender ist, ob der Anbieter genug gross ist, damit er auch in den nächsten Jahren noch auf dem Markt ist und allfällige Garantiefälle auf sich nehmen kann. «An der Qualität zu sparen, ist meiner Meinung nach nicht wirtschaftlich.»
Beiträge vom Bund
Strom aus erneuerbarer Energie wird vom Bund gefördert und daher auch finanziell unterstützt. Dazu gibt es zwei Möglichkeiten: die KEV und die Einmalvergütung.
- Die KEV (kostendeckende Einspeisevergütung) hilft vor allem grösseren Anlagen. Sie deckt die Differenz zwischen der Produktion und dem Marktpreis. Die unterstützten Technologien sind Wasserkraft, Photovoltaik, Windenergie, Geothermie, Biomasse und Abfälle aus Biomasse. Um Beiträge zu bekommen, muss man sich bei Swissgrid anmelden. Zurzeit gibt es eine Warteliste, da die Beiträge kontingentiert werden. Eine frühe Anmeldung lohnt sich also.
- Seit diesem Jahr gibt es auch die Einmalvergütung. Hier werden Beiträge für kleinere Anlagen (‹30kW), welche oft nur den Eigenbedarf abdecken, ausbezahlt. Im Vergleich zur KEV gibt es bei der Einmalvergütung keine Kontingente. Die Beiträge werden unmittelbar nach Inbetriebnahme der Anlage ausbezahlt.