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Das BVet will kein Rodeo mehr

Jeder Tierhalter muss seine Rinder jederzeit fixieren können. Das will der Bund festschreiben. Urs Vogt von Mutterkuh Schweiz und Bio-Weide-Beef-Berater Eric Meili fordern Verhältnismässigkeit bei der Umsetzung.

 

 

Jeder Tierhalter muss seine Rinder jederzeit fixieren können. Das will der Bund festschreiben. Urs Vogt von Mutterkuh Schweiz und Bio-Weide-Beef-Berater Eric Meili fordern Verhältnismässigkeit bei der Umsetzung.

Letzte Woche hat das Bundesamt für Veterinärwesen (BVet) die Revision der Tierseuchenverordnung (TSV) in die Anhörung geschickt. Sie sieht zahlreiche Neuerungen vor. So muss künftig auf allen Betrieben die nötige Infrastruktur zur Fixierung der Tiere vorhanden sein, und die Tiere müssen sich den Umgang mit Menschen und die Fixierung gewohnt sein. 

Mutterkuh Schweiz: Nicht klar, was gemeint ist

Die Entnahme von Blutproben von Tieren auf den Höfen sei heute zum Teil nicht oder nur unter grossem zeitlichem und personellem Aufwand möglich, schreibt das BVet dazu. Dabei handelt es sich laut BVet-Mediensprecherin Natalie Rochat nicht um Einzelfälle: «Wir erhalten von den Tierärzten mehrere solche Meldungen pro Monat, wenn Untersuchungen stattfinden.»

Dies erstaunt Urs Vogt, Geschäftsführer von Mutterkuh Schweiz: «Wir sind diesbezüglich vom BVet nicht kontaktiert worden. Deshalb ist nicht klar, wer und was gemeint ist.» Vogt hofft, dass  das BVet den Begriff «nötige Infrastruktur» verhältnismässig auslegt. Viele Mutterkuhhalter hätten die notwendigen Einrichtungen, doch: «Im Sommer werden die Tiere auf der Weide und zum Teil in verschiedenen Einheiten gehalten. In diesen Fällen sind Probenahmen nur nach Vorankündigung möglich.» Vogt fordert in dem Zusammenhang auch, dass reguläre Kontrollen besser koordiniert und die Fixierungen aufs Minimum beschränkt werden.

Suisseporcs: Schritt in die richtige Richtung

Ähnlich äussert sich Bio-Weide-Beef-Berater Eric Meili: «Wir wirken darauf hin, dass unsere Bauern die nötigen Einrichtungen haben.» Es stelle sich aber die Frage, ob das im Gesetz festgeschrieben werden müsse – und was als Fixierungseinrichtung akzeptiert werde. «Vieles», entgegnet Natalie Rochat, «die TSV gibt nur den Zweck vor und nicht die Umsetzung.» Bei der Ausführung gebe es viele Möglichkeiten. Wenn also ein Tierhalter selbst etwas baut, das dem Zweck gerecht wird, dann ist dies sicherlich in Ordnung.»

Auch für die Schweinehalter sieht die TSV Änderungen vor. So kann künftig bei der Bekämpfung von PRRS und EP ein verseuchter Bestand ganz ausgemerzt werden. Adrian Schütz von der Suisseporcs wertet dies grundsätzlich als Schritt in die richtige Richtung: «Wir wollen die Seuchen tilgen. Werden nur einzelne Schweine geschlachtet, ist das nicht zielführend, die Ansteckungsgefahr bleibt.» Bei beiden Seuchen schaffe die TSV zudem die Voraussetzung, dass der Staat betroffene Bauern endlich für ihren ganzen Bestand entschädigen müsse.

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