Die Ressortchefin hatte die Veröffentlichung wegen Sicherheitsbedenken der Landwirte verzögert.
pixabay
Omroep Gelderland hatte die betreffenden Daten bereits im Januar 2024 beim Agrarressort angefordert und sich dabei auf das Gesetz über die Offenlegung von Informationen berufen.
Frucht vor Aktivisten
Die betroffenen Landwirte waren bereits vor einem Jahr über den Staatsanzeiger über die vorgesehene Übermittlung der Daten an die Öffentlichkeit informiert worden. Wiersma, die der Partei Bauer-Bürger-Bewegung (BBB) angehört, verzögerte jedoch die Herausgabe der Daten: Sie wollte die betroffenen Landwirten im Nachgang zusätzlich mit persönlichen Anschreiben informieren und ihnen damit die Möglichkeit geben, Einspruch zu erheben.
Damit reagierte sie auf Forderungen des niederländischen Bauernverbandes (LTO). Der Verband befürchtet, dass Tier- und Umweltschutzaktivisten die Hofadressen und Informationen über Nutztierbestände missbrauchen könnten, um Landwirte einzuschüchtern und zu bedrohen.
Weiteres Verfahren anhängig
Nach Ansicht der Richter hat jedoch das Interesse der Journalisten Vorrang. «Die Öffentlichkeit muss auch im Hinblick auf die bevorstehenden Wahlen im Oktober über die Wirksamkeit der Stickstoffpolitik informiert werden», hiess es. Wiersma muss nun die angeforderten Informationen innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Urteils an Omroep Gelderland übermitteln. Andernfalls wird eine Strafe von 50’000 Euro pro Tag (46’700 Fr.) bis zu einer Gesamtsumme von insgesamt 1 Mio. Euro (934’000 Fr.) fällig.
Unterdessen läuft noch ein Verfahren vor dem Staatsrat in Den Haag über die Herausgabe entsprechender Daten von Nutztierhaltungen an Journalisten von NRC Handelsblad und Follow the Money. Bereits im Mai dieses Jahres hatte der Beirat für Öffentlichkeitsarbeit und Informationsmanagement (ACOI) in einem Brief an Wiersma klargestellt, dass das Gesetz keinen Spielraum lasse, die einzelbetrieblichen Daten unter Verschluss zu halten.